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Auslandsschuldienst · Landesrecht · Baden-Württemberg

Auslandsschuldienst aus Baden-Württemberg: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten

Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Baden-Württemberg von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LBeamtVGBW

Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Wortlaut: „spätestens bei Beendigung“.

Form: schriftlich

Satz des Versorgungszuschlags: im Landesrecht nicht als Zahl belegt — Das Gesetz nennt keinen Satz, sondern verweist auf die jährliche VwV-Haushaltsvollzug. Für 2020 belegt: 30 % bei Beurlaubung an Bund, andere Länder, Kirchen; 45,6 % bei landesinterner Beurlaubung und an sonstige Dritte (seit 01.01.2019). Für ADLK gilt ohnehin die Bundesregel.

Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: nicht belegt

Träger des Zuschlags: Der Bund zahlt den hälftigen Versorgungszuschlag (Kultusministerium); ob das Land eine zweite Hälfte erhebt, ist nicht belegt — fragen Sie das bei der zuständigen Stelle nach

Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Zählt: Das Kultusministerium erkennt für Auslandsdienstlehrkräfte das dienstliche Interesse an, die Beurlaubungszeit wird beim Stufenaufstieg berücksichtigt (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 LBesGBW; KM BW, Hinweise Auslandsschuldienst).

Rückkehr: Kein Anspruch auf Beförderung oder auf eine vergleichbare Funktionsstelle aus der Auslandsfunktion; zu Schule oder Bezirk nach der Rückkehr macht das Kultusministerium keine Zusage. Beförderungen im A-14-Verfahren laufen im Ausland automatisch mit (KM BW).

Zuständig: Regierungspräsidium (Bewerbung auf dem Dienstweg) und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen; Höhe des Zuschlags: personalverwaltende Dienststelle; Berechnung: Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg

Was der Bund für Sie übernimmt

Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Baden-Württemberg überweist. Ob das Land darüber hinaus etwas von Ihnen erhebt, ist nicht belegt — fragen Sie es bei der zuständigen Stelle nach.

Was für Baden-Württemberg nicht belegt ist

Diese Punkte ließen sich an keiner amtlichen Quelle festmachen und stehen deshalb hier nicht als Tatsache. Klären Sie sie bei der zuständigen Stelle:

Was das in Euro bedeutet

Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Anerkennung in Baden-Württemberg vorliegen?

Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Wortlaut: „spätestens bei Beendigung“. Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LBeamtVGBW.

Muss ich in Baden-Württemberg den Versorgungszuschlag selbst zahlen?

Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Der Bund zahlt den hälftigen Versorgungszuschlag (Kultusministerium); ob das Land eine zweite Hälfte erhebt, ist nicht belegt. Ob das Land darüber hinaus etwas erhebt, ist nicht belegt — fragen Sie es bei der zuständigen Stelle nach.

Welche Stelle ist in Baden-Württemberg zuständig?

Regierungspräsidium (Bewerbung auf dem Dienstweg) und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen; Höhe des Zuschlags: personalverwaltende Dienststelle; Berechnung: Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg. Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.

Läuft meine Erfahrungsstufe in Baden-Württemberg während des Auslandsschuldienstes weiter?

Zählt: Das Kultusministerium erkennt für Auslandsdienstlehrkräfte das dienstliche Interesse an, die Beurlaubungszeit wird beim Stufenaufstieg berücksichtigt (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 LBesGBW; KM BW, Hinweise Auslandsschuldienst).

Quellen

Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.

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