Wer sich an einer Deutschen Auslandsschule bewirbt, findet Merkblätter mit Sätzen und Prozentwerten, aber keinen Betrag für den eigenen Fall. Dieser Rechner nutzt die amtlich veröffentlichten Sätze der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und zeigt für 302 Schulorte, woraus sich Ihr Betrag zusammensetzt und welcher Teil davon versteuert wird.
Eines vorweg, weil es die Zuwendungsrichtlinie der ZfA selbst an den Anfang stellt: Auf diese Zuwendungen gibt es keinen Rechtsanspruch. Sie werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt (Nr. 1.1), und die Richtlinie kann auch während eines laufenden Vertrags jederzeit geändert werden (Nr. 1.1.2). Was hier steht, ist die geltende Systematik — keine Zusage.
Nicht Ihre Landesstufe. Die ZfA setzt Ihre im Land erworbene Erfahrungsstufe in eine Bundesstufe um, und das geht nicht in jedem Land eins zu eins auf. Welche Bundesstufe für Sie angesetzt wird, sagt Ihnen die ZfA — fragen Sie danach, bevor Sie mit einer Zahl planen.
Tippen Sie die ersten Buchstaben des Ortsnamens, um in der Liste dorthin zu springen. Die Zahl hinter dem Ort ist die Schulortstufe von 1 bis 20: wie teuer und wie belastend die ZfA den Ort einstuft. Je höher, desto höher die steuerfreie Schulortzuwendung. Mit Ihrer Erfahrungsstufe hat sie nichts zu tun.
Nicht für Europäische Schulen: Dort läuft Ihre Landesbesoldung weiter, der Bund erstattet sie dem Land. Die Zuwendungsrichtlinie der ZfA greift für diesen Schultyp nicht — diese Rechnung also auch nicht.
Gezählt werden Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen und die mehr als die Hälfte des Vertragsjahres in Ihrem Haushalt am Schulort leben. Ein Kind, das fürs Abitur in Deutschland bleibt, zählt nicht mit.
Die Kaltmiete aus dem Mietvertrag, ohne Nebenkosten. Wenn Sie noch keine Wohnung haben, tragen Sie ein, womit Sie rechnen.
Ihr Ergebnis für Madrid, Spanien
Schulortstufe 3 · monatlich
InlandszuwendungIhr Grundgehalt nach Anlage IV BBesG — nur dieser Teil wird versteuert5.932,45 €
Schulortzuwendungsteuerfrei1.308,87 €
davon steuerpflichtig 5.932,45 € · steuerfrei 1.308,87 €
Steuer auf die InlandszuwendungEinkommensteuer 2026, Jahresbetrag durch zwölf — auf Ihrer Abrechnung steht der Lohnsteuerabzug, der davon abweicht-1.519,33 €
Zuwendungen abzüglich SteuerDavon geht noch ab: Ihr Krankenversicherungsbeitrag, bei Kirchenmitgliedschaft die Kirchensteuer.Dazu kommt noch: die Mietzuwendung (unten) und der Schulortkostenausgleich — beides steuerfrei.5.721,99 €
Modellrechnung, keine Auskunft in Ihrer Sache. Was hier steht, entsteht, indem Ihre Eingaben in eine fest programmierte Formel eingesetzt werden. Ihr Fall wird dabei weder gelesen noch rechtlich geprüft — Besonderheiten Ihrer Beurlaubung, Ihres Vertrags und Ihrer Steuerveranlagung bleiben außer Betracht. Verbindlich ist allein, was Ihnen ZfA, Dienstherr und das Finanzamt schriftlich mitteilen.
Mietzuwendung
Die Mietobergrenze für Madrid wird abgerufen …
Was in dieser Rechnung nicht steckt
Der Schulortkostenausgleich. Er gleicht Währungs- und Kaufkraftschwankungen am Schulort aus (Nr. 2.2.5 der Richtlinie) und kann erheblich sein. Grundlage ist der Kaufkraftausgleich, den das Auswärtige Amt für die zuständige Auslandsvertretung feststellt; das Statistische Bundesamt ermittelt dafür die Teuerungsziffer je Dienstort (§ 55 Abs. 2 BBesG), das Auswärtige Amt aktualisiert die Übersicht laufend. Weil ein hier eingetragener Prozentsatz binnen Wochen veraltet, rechnen wir ihn nicht mit. Den Satz für Ihren Ort finden Sie in der Übersicht zum Kaufkraftausgleich des Auswärtigen Amts — dort steht der Kaufkraftausgleich für Bundesbedienstete, aus dem Ihr Schulortkostenausgleich abgeleitet wird; identisch ist er damit nicht. Wichtig beim Selbstrechnen: Der Prozentsatz gilt nicht für Ihre vollen Bezüge. Berechnungsgrundlage sind nach § 55 Abs. 3 BBesG, auf den Nr. 2.2.5 verweist, 60 Prozent. Wer den Satz aufs ganze Brutto anwendet, überschätzt sich um mehr als die Hälfte. Für Bundesprogrammlehrkräfte sieht die Richtlinie ihn nicht vor.
Ein Ortsgehalt der Schule. Nr. 1.1.3 der Zuwendungsrichtlinie ordnet an, dass gleichartige Leistungen von den Zuwendungen abzusetzen sind — ausdrücklich auch „die von der ausländischen Vertragspartei gezahlte Vertragsvergütung einschließlich aller Zusatzleistungen“. Es wird also angerechnet, nicht addiert. Wer beides zusammenzählt, rechnet sich reich. Dieselbe Ziffer deckelt die Zuwendung durch das Besserstellungsverbot: Maßstab ist, was eine vergleichbare Person nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhielte — also einschließlich Auslandsbesoldung, nicht eine Lehrkraft im Inland.
Ihr Krankenversicherungsbeitrag — und was er an Steuer spart. Er geht ab, senkt aber zugleich die Steuer: Der Basisbeitrag ist als Vorsorgeaufwendung abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Diese Rechnung setzt beides nicht an; die ausgewiesene Steuer liegt dadurch über dem, was tatsächlich anfällt. Umgekehrt dürfen Sie Ihre Werbungskosten nur zu dem Anteil abziehen, den der steuerpflichtige Teil an Ihren gesamten Bezügen ausmacht — so handhabt es das Finanzamt Bonn-Innenstadt in seinem Merkblatt unter Berufung auf § 3c EStG. Hier steht der volle Pauschbetrag; das wirkt in die Gegenrichtung.
Die Kirchensteuer. Sie fällt nur an, solange Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten — dann acht Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst neun. Geben Sie den Wohnsitz auf, endet die Kirchensteuerpflicht nach dem Merkblatt des Finanzamts Bonn-Innenstadt mit dem Folgemonat.
Die Besoldungserhöhungen 2025 und 2026. Für Bundesbeamte werden sie rückwirkend als Abschlag gezahlt, solange das Gesetz nicht beschlossen ist. Eine gesetzliche Tabelle mit den erhöhten Werten gibt es deshalb nicht — Anlage IV BBesG steht weiter auf dem Stand vom 1. März 2024 (BGBl. 2023 I Nr. 414), und diese Rechnung nutzt ihn. Ob die ZfA die Erhöhung im selben Umfang weitergibt, ist offen — Nr. 1.1 der Richtlinie stellt die Anpassung an das Besoldungsrecht ausdrücklich unter den Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Wahrscheinlich liegt die Rechnung also eher zu niedrig als zu hoch.
Drei Bedingungen der Familienzuwendung. Erstens muss sich die Person nach Nr. 2.2.2.3 der Richtlinie mehr als die Hälfte des Vertragsjahres in Ihrem Haushalt am Schulort aufhalten. Zweitens zählen nur Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen oder bei Wohnsitz im Inland bekämen (Nr. 2.2.2.2). Drittens entfällt die Ehegattenzuwendung ganz, wenn beide Partner eine Auslandszuwendung erhalten — bei Lehrerpaaren an derselben Schule also. Wir rechnen ohne diese Prüfungen; treffen sie auf Sie zu, fällt der Betrag niedriger aus.
Zwei Gruppen fehlen hier. Tarifbeschäftigte Auslandsdienstlehrkräfte bekommen ihre Zuwendung nach der Entgelttabelle des TVöD Bund (Nr. 2.1.3) — dieser Rechner kennt nur die Besoldungsgruppen A 12 bis A 16. Und wer eine Amtszulage bezieht, findet sie hier nicht: Anlage IV BBesG führt sie nicht, die Inlandszuwendung fällt dadurch zu niedrig aus.
Woher das Geld kommt — und warum nur ein Teil versteuert wird
Eine Auslandsdienstlehrkraft ist aus dem Landesdienst beurlaubt — ausdrücklich unter Wegfall der Bezüge. Bezüge zahlt das Land also nicht mehr; die Versorgungslast bleibt dort. Was ankommt, kommt vom Bund, aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts, und zwar in zwei Töpfen: die Inlandszuwendung, bemessen am Grundgehalt nach Anlage IV BBesG, und die Auslandszuwendungen.
Versteuert wird nur der erste Topf. Das Merkblatt des Finanzamts Bonn-Innenstadt führt Mietzuschuss, Auslandszulage, Kaufkraftausgleich und Auslandskinderzuschlag als steuerfrei nach § 3 Nr. 64 EStG. Wer das gesamte Auslandsbrutto versteuert, kommt deshalb auf eine zu niedrige Zahl. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, hängt am Wohnsitz: Behalten Sie Ihren deutschen Wohnsitz, bleibt Ihr bisheriges Wohnsitzfinanzamt zuständig; geben Sie ihn auf, übernimmt Bonn-Innenstadt. Wie das Finanzamt Ihren Fall veranlagt, entscheidet es selbst — diese Seite rechnet nach der beschriebenen Systematik, sie sagt sie Ihnen nicht zu.
Eine Stelle, an der es teuer werden kann: Ihre im Land erworbene Erfahrungsstufe wird auf die Bundesstufe umgerechnet, und die Skalen decken sich nicht. Wer kurz vor einem Stufensprung steht, sollte vor dem Antrag klären, welche Bundesstufe die ZfA ansetzt.
Einstufung der Schulorte durch die ZfA, gültig ab 1. Juli 2026; sie folgt nach Nr. 2.2.1 der Richtlinie den Zonenstufen der Auslandszuschlagsverordnung (Anlage 1 i. d. F. der Verordnung vom 8. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 171), führt aber Orte, die dort nicht stehen
Verwaltungsvereinbarung Bund/Länder über den Auslandsschuldienst vom 5. Dezember 2013 i. d. F. vom 12. Januar 2021
Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG)
Zur Datenlage: Die Auswahl folgt dem Schulortblatt der ZfA, das 303 Orte führt; für Ottawa nennt es keine Schulortstufe, der Ort ist deshalb nicht wählbar. Umgekehrt steht Harbin (Stufe 17) in der Einstufungsliste, aber nicht im Schulortblatt — ohne dessen Zeile fehlen uns Mietobergrenze und Währung, deshalb steht der Ort hier nicht zur Wahl. Die Kinderzuwendung nehmen wir aus Anlage VI.2 BBesG, auf die Nr. 2.2.2.2 der Richtlinie für die Höhe verweist.
Gerechnet von Dr. Alexander Groß — promovierter Bildungsforscher, zwei Staatsexamen, sieben Jahre Lehrkräfteausbildung an der Universität Koblenz. Mehr über mich