Auslandsschuldienst · Landesrecht · Brandenburg
Auslandsschuldienst aus Brandenburg: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten
Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Brandenburg von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BbgBeamtVG
Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Zuschlag muss bis dahin gezahlt worden sein.
Form: schriftlich
Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage
Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: nein
Träger des Zuschlags: Der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz
Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Zählt nur mit schriftlicher oder elektronischer Anerkennung des dienstlichen Interesses durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle – eine gesetzliche Alternative gibt es nicht (§ 26 Abs. 2 Nr. 4 BbgBesG).
Zuständig: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; eine konkrete Ansprechstelle ist nicht benannt
Was der Bund für Sie übernimmt
Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Brandenburg überweist. Sie zahlen nichts.
Was für Brandenburg nicht belegt ist
Diese Punkte ließen sich an keiner amtlichen Quelle festmachen und stehen deshalb hier nicht als Tatsache. Klären Sie sie bei der zuständigen Stelle:
- ob Brandenburg eigene Regeln für Auslandsdienstlehrkräfte hat
- ob die Verwaltungsvorschrift von 1994 noch gilt
Was das in Euro bedeutet
Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Anerkennung in Brandenburg vorliegen?
Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BbgBeamtVG.
Muss ich in Brandenburg den Versorgungszuschlag selbst zahlen?
Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Brandenburg: Der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz.
Welche Stelle ist in Brandenburg zuständig?
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; eine konkrete Ansprechstelle ist nicht benannt. Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.
Läuft meine Erfahrungsstufe in Brandenburg während des Auslandsschuldienstes weiter?
Zählt nur mit schriftlicher oder elektronischer Anerkennung des dienstlichen Interesses durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle – eine gesetzliche Alternative gibt es nicht (§ 26 Abs. 2 Nr. 4 BbgBesG).
Quellen
- BbgBeamtVG
- VwV Versorgungszuschläge v. 13.01.1994
- Nr. 2.1.7 Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021
Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.