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Auslandsschuldienst · Landesrecht · Bremen

Auslandsschuldienst aus Bremen: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten

Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Bremen von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BremBeamtVG

Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Die Anerkennung selbst kann vor der Ausreise erteilt werden; eine bloße Zusicherung für später ist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 BremBeamtVG unwirksam – lassen Sie sich die Anerkennung geben, nicht ein Versprechen.

Form: schriftlich

Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage

Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: ja, anteilig eingerechnet („zuzüglich der anteiligen jährlichen Sonderzahlung“)

Träger des Zuschlags: Der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (Rundschreiben des Senators für Finanzen 13/2025: „Die VwV ASchulG bleibt unberührt“); die beurlaubende Dienststelle darf ihn nicht selbst tragen

Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen; zuständig ist die oberste Dienstbehörde selbst (§ 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BremBesG).

Rückkehr: Keine Garantie für eine bestimmte Schule; wer nicht an die Stammschule zurückgeht, stellt einen Versetzungsantrag. Bewerbung für die Rückkehr ein Jahr vorher über das Karriereportal (Senatorin für Kinder und Bildung).

Zuständig: Performa Nord, Versorgungsfestsetzungsstelle; Senatorin für Kinder und Bildung

Was der Bund für Sie übernimmt

Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Bremen überweist. Sie zahlen nichts.

Was für Bremen nicht belegt ist

Diese Punkte ließen sich an keiner amtlichen Quelle festmachen und stehen deshalb hier nicht als Tatsache. Klären Sie sie bei der zuständigen Stelle:

Was das in Euro bedeutet

Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Anerkennung in Bremen vorliegen?

Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BremBeamtVG.

Muss ich in Bremen den Versorgungszuschlag selbst zahlen?

Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Bremen: Der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (Rundschreiben des Senators für Finanzen 13/2025: „Die VwV ASchulG bleibt unberührt“); die beurlaubende Dienststelle darf ihn nicht selbst tragen.

Welche Stelle ist in Bremen zuständig?

Performa Nord, Versorgungsfestsetzungsstelle; Senatorin für Kinder und Bildung. Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.

Läuft meine Erfahrungsstufe in Bremen während des Auslandsschuldienstes weiter?

Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen; zuständig ist die oberste Dienstbehörde selbst (§ 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BremBesG).

Quellen

Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.

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