Auslandsschuldienst · Landesrecht · Hessen
Auslandsschuldienst aus Hessen: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten
Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Hessen von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HBeamtVG (Ruhegehaltfähigkeit) und § 82 HBeamtVG (Versorgungszuschlag)
Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung muss nach dem Gesetz spätestens bei Beginn der Beurlaubung vorliegen; eine spätere Zusicherung sieht das Gesetz nicht vor. Im Gesetz so seit 01.12.2021. Wortlaut: „spätestens bei Beginn des Urlaubs schriftlich zugesichert“.
Form: schriftlich
Achtung, Widerspruch in den Quellen: Das Infoblatt „Beurlaubung“ des Hessischen Innenministeriums (Stand Januar 2019, online seit 2021) zitiert dieselbe Norm noch mit „spätestens bei Beendigung“ – das ist die Fassung vor dem 01.12.2021. Dem Infoblatt zu folgen hieße, die gesetzliche Frist zu versäumen.
Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage
Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: ja, anteilig eingerechnet („zuzüglich Sonderzahlung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 HSonderzahlungsG)“)
Träger des Zuschlags: Im Auslandsschuldienst der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin, Dritte dürfen übernehmen
Landesquelle zur hälftigen Bemessung: VwV zu § 82 HBeamtVG Nr. 1.6: „Bei Beurlaubungen für den Auslandsschuldienst, auch als Ortslehrkraft, als Auslandsdienstlehrkraft und als Bundesprogrammlehrkraft ist die hälftige Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen“
Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 29 Abs. 2 Nr. 4 HBesG).
Rückkehr: Kontakt zum Staatlichen Schulamt und zu Wunschschulen während der Beurlaubung halten (Kultusministerium); eine Regel zur konkreten Schule ist nicht belegt.
Zuständig: Staatliche Schulämter und Kultusministerium (Freistellung); Regierungspräsidium Kassel, Bezügestelle (Erhebung)
Was der Bund für Sie übernimmt
Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Hessen überweist. Sie zahlen nichts.
Was das in Euro bedeutet
Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Anerkennung in Hessen vorliegen?
Die Anerkennung muss nach dem Gesetz spätestens bei Beginn der Beurlaubung vorliegen; eine spätere Zusicherung sieht das Gesetz nicht vor. Wortlaut: „spätestens bei Beginn des Urlaubs schriftlich zugesichert“. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HBeamtVG (Ruhegehaltfähigkeit) und § 82 HBeamtVG (Versorgungszuschlag).
Muss ich in Hessen den Versorgungszuschlag selbst zahlen?
Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Hessen: Im Auslandsschuldienst der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin, Dritte dürfen übernehmen.
Welche Stelle ist in Hessen zuständig?
Staatliche Schulämter und Kultusministerium (Freistellung); Regierungspräsidium Kassel, Bezügestelle (Erhebung). Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.
Läuft meine Erfahrungsstufe in Hessen während des Auslandsschuldienstes weiter?
Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 29 Abs. 2 Nr. 4 HBesG).
Quellen
- § 6 HBeamtVG
- § 82 HBeamtVG
- VwV zu § 82 HBeamtVG, Erlass HMdIS v. 23.11.2023, StAnz. 50/2023 S. 1612
- HMdIS, Infoblatt Beurlaubung (veraltet zur Frist)
- Nr. 2.1.7 Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021
Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.