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Auslandsschuldienst · Landesrecht · Mecklenburg-Vorpommern

Auslandsschuldienst aus Mecklenburg-Vorpommern: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten

Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Mecklenburg-Vorpommern von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LBeamtVG M-V

Zeitpunkt der Anerkennung: Das Gesetz sagt „spätestens bei Beendigung“, die Verwaltungsvorschrift des Landes verlangt die Anerkennung vor Beginn, sobald ein Versorgungszuschlag zu zahlen ist — bei Auslandsdienstlehrkräften ist das der Fall. Die Durchführungshinweise des Finanzministeriums vom 16.02.2022 verlangen die Anerkennung „in Fällen der Pflicht zur Erhebung eines Versorgungszuschlages“ zwingend vor Beginn der Beurlaubung und nennen eine Anerkennung erst nach dem Ende „nicht zulässig und folglich wirkungslos“

Form: schriftlich

Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage

Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: ja, anteilig eingerechnet

Träger des Zuschlags: Im Auslandsschuldienst erstattet der Bund an das Land; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin

Landesquelle zur hälftigen Bemessung: Durchführungshinweise FM v. 16.02.2022 Nr. 1.3: früherer Verzicht aufgehoben; 30 % auf hälftiger Basis, Bund erstattet an das Land

Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 29 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 LBesG M-V).

Rückkehr: Rückkehr in den Schuldienst des Landes nach der Beurlaubung; eine Regel zur konkreten Schule ist nicht belegt (Bildungsministerium M-V).

Zuständig: Landesamt für Finanzen (Berechnung und Erhebung); Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, Referat Auslandsschulwesen (über Schulleitung und Staatliches Schulamt)

Was der Bund für Sie übernimmt

Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Mecklenburg-Vorpommern überweist. Sie zahlen nichts.

Was das in Euro bedeutet

Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen?

Das Gesetz sagt „spätestens bei Beendigung“, die Verwaltungsvorschrift des Landes verlangt die Anerkennung vor Beginn, sobald ein Versorgungszuschlag zu zahlen ist — bei Auslandsdienstlehrkräften ist das der Fall. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LBeamtVG M-V.

Muss ich in Mecklenburg-Vorpommern den Versorgungszuschlag selbst zahlen?

Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Mecklenburg-Vorpommern: Im Auslandsschuldienst erstattet der Bund an das Land; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin.

Welche Stelle ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Landesamt für Finanzen (Berechnung und Erhebung); Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, Referat Auslandsschulwesen (über Schulleitung und Staatliches Schulamt). Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.

Läuft meine Erfahrungsstufe in Mecklenburg-Vorpommern während des Auslandsschuldienstes weiter?

Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 29 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 LBesG M-V).

Quellen

Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.

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