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Auslandsschuldienst · Landesrecht · Nordrhein-Westfalen

Auslandsschuldienst aus Nordrhein-Westfalen: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten

Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Nordrhein-Westfalen von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 6 Abs. 2 LBeamtVG NRW

Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Zweistufig: Anerkennung des dienstlichen Interesses plus gesonderte versorgungsrechtliche Feststellung.

Form: schriftlich

Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage

Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: nein

Träger des Zuschlags: Für Auslandsdienstlehrkräfte der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin („keine Bedenken, wenn ein Dritter die Zahlung übernimmt“)

Landesquelle zur hälftigen Bemessung: Schulministerium NRW, Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen, Tabelle: Auslandsschuldienst „hälftig (15 %)“; Ortslehrkraft „voll (30 %)“ (Textstand 2018/19, vor der VwV-Änderung 2021); Europäische Schule über BVA und Goethe-Institut: kein Zuschlag

Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Zählt, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen dient – ohne Zeitvorgabe im Gesetz (§ 29 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 Nr. 4 LBesG NRW).

Rückkehr: Rückkehrende bekommen im Versetzungsverfahren einen Dienstort zugewiesen, wohnortnah an einer unterversorgten Schule; die bisherige Schule, wenn schulfachlich vertretbar (BASS 21-01 Nr. 21; Merkblatt Bezirksregierung Köln 11/2025).

Zuständig: Bezirksregierung, Schulministerium und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (Freistellung); Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) NRW (Berechnung und Einzug)

Was der Bund für Sie übernimmt

Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Nordrhein-Westfalen überweist. Sie zahlen nichts.

Was das in Euro bedeutet

Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Anerkennung in Nordrhein-Westfalen vorliegen?

Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 6 Abs. 2 LBeamtVG NRW.

Muss ich in Nordrhein-Westfalen den Versorgungszuschlag selbst zahlen?

Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Nordrhein-Westfalen: Für Auslandsdienstlehrkräfte der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin („keine Bedenken, wenn ein Dritter die Zahlung übernimmt“).

Welche Stelle ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Bezirksregierung, Schulministerium und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (Freistellung); Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) NRW (Berechnung und Einzug). Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.

Läuft meine Erfahrungsstufe in Nordrhein-Westfalen während des Auslandsschuldienstes weiter?

Zählt, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen dient – ohne Zeitvorgabe im Gesetz (§ 29 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 Nr. 4 LBesG NRW).

Quellen

Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.

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