Auslandsschuldienst · Landesrecht · Schleswig-Holstein
Auslandsschuldienst aus Schleswig-Holstein: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten
Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Schleswig-Holstein von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SHBeamtVG
Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Vorbehalt: keine anderweitige Versorgung/Rente aus der Zeit.
Form: Textform
Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage
Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: ja, anteilig eingerechnet
Träger des Zuschlags: Im Auslandsschuldienst zahlt der Bund; erhoben wird der Zuschlag durch die personalbearbeitende Dienststelle
Landesquelle zur hälftigen Bemessung: Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz, Tz. 6.1.8.2: „Bei Beurlaubungen in den Auslandsschuldienst ist die halbe Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.“ Europäische Schulen gelten nicht als Auslandsschuldienst
Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung in Textform vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SHBesG).
Rückkehr: Kein Anspruch auf Freigabe; eine erneute Freigabe frühestens drei Jahre nach der Rückkehr; Funktionsstelleninhaber werden frühestens vier, Schulleitungen fünf Jahre nach Übertragung freigegeben (Freigabe-Erlass MBWFK vom 09.09.2024). Eine Regel zur konkreten Schule nach der Rückkehr ist nicht belegt.
Zuständig: personalbearbeitende Dienststelle (Erhebung); Dienstleistungszentrum Personal (Versorgungsfestsetzung)
Was der Bund für Sie übernimmt
Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Schleswig-Holstein überweist. Sie zahlen nichts.
Was für Schleswig-Holstein nicht belegt ist
Diese Punkte ließen sich an keiner amtlichen Quelle festmachen und stehen deshalb hier nicht als Tatsache. Klären Sie sie bei der zuständigen Stelle:
- Volltext der Verwaltungsvorschrift (online nicht öffentlich abrufbar)
Was das in Euro bedeutet
Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Anerkennung in Schleswig-Holstein vorliegen?
Die Anerkennung kann bis zum Ende der Beurlaubung erteilt werden; vorher eingeholt ist sie eine Formalie. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SHBeamtVG.
Muss ich in Schleswig-Holstein den Versorgungszuschlag selbst zahlen?
Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Schleswig-Holstein: Im Auslandsschuldienst zahlt der Bund; erhoben wird der Zuschlag durch die personalbearbeitende Dienststelle.
Welche Stelle ist in Schleswig-Holstein zuständig?
personalbearbeitende Dienststelle (Erhebung); Dienstleistungszentrum Personal (Versorgungsfestsetzung). Die Anerkennung braucht die Form: Textform.
Läuft meine Erfahrungsstufe in Schleswig-Holstein während des Auslandsschuldienstes weiter?
Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung in Textform vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SHBesG).
Quellen
- SHBeamtVG § 6 (gespiegelt)
- BeamtVG-VV, Gl.Nr. 2032.81, Bek. FM v. 06.04.2017, ABl. SH 2017 Nr. 18 S. 624
- Nr. 2.1.7 Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021
Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.