Auslandsschuldienst · Landesrecht · Thüringen
Auslandsschuldienst aus Thüringen: Was Sie sich vor der Ausreise geben lassen sollten
Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge zählt im Grundsatz nicht für die Pension. Ruhegehaltfähig wird sie erst, wenn Ihr Dienstherr schriftlich anerkennt, dass sie dienstlichen Interessen dient, und ein Versorgungszuschlag gezahlt wird. Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt ihn der Bund. Was Thüringen von Ihnen verlangt, steht hier — mit Fundstelle.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 4 ThürBeamtVG
Zeitpunkt der Anerkennung: Die Anerkennung muss nach dem Gesetz spätestens bei Beginn der Beurlaubung vorliegen; eine spätere Zusicherung sieht das Gesetz nicht vor. Wortlaut: „bei Beginn des Urlaubs schriftlich anerkannt“. Eine Nachholung sieht der Normtext nicht vor.
Form: schriftlich
Satz des Versorgungszuschlags: 30 % der Bemessungsgrundlage
Sonderzahlung in der Bemessungsgrundlage: nicht belegt
Träger des Zuschlags: Für Auslandsdienstlehrkräfte der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin („die Zahlung kann auch durch einen Arbeitgeber erfolgen“)
Erfahrungsstufe während der Beurlaubung: Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ThürBesG).
Zuständig: Thüringer Landesamt für Finanzen (Festsetzung); Bildungsministerium (Bewerbung); Finanzministerium (Ausnahmen)
Was der Bund für Sie übernimmt
Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz vom 05.12.2013 in der Fassung vom 12.01.2021, Nr. 2.1.7: „Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht.“ Das gilt für Auslandsdienstlehrkräfte und entsprechend Bundesprogrammlehrkräfte; Ortslehrkräfte nur mit vorheriger Zusage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Bei einem Grundgehalt von 6.000 € sind das rund 900 € im Monat, die der Bund an Thüringen überweist. Sie zahlen nichts.
Was für Thüringen nicht belegt ist
Diese Punkte ließen sich an keiner amtlichen Quelle festmachen und stehen deshalb hier nicht als Tatsache. Klären Sie sie bei der zuständigen Stelle:
- Sonderzahlung
- welche Stelle den Zuschlag erhebt
- Aktualität des § 24 ThürBesG (amtlicher Text online nicht abrufbar; geprüfte Fassung von 2015)
Was das in Euro bedeutet
Jedes anerkannte Dienstjahr bringt 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 %. Sechs Auslandsjahre ohne Anerkennung sind 10,76 Prozentpunkte weniger — bei einer Endstufe von 6.000 € rund 646 € Ruhegehalt im Monat, solange der Höchstsatz nicht ohnehin erreicht wird. Der Auslandsschuldienst-Check rechnet das mit Ihrer Endstufe, Ihren Dienstjahren und Ihrem Wunschort; was die ZfA am Schulort zahlt, zeigt der kostenlose ADLK-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Anerkennung in Thüringen vorliegen?
Die Anerkennung muss nach dem Gesetz spätestens bei Beginn der Beurlaubung vorliegen; eine spätere Zusicherung sieht das Gesetz nicht vor. Wortlaut: „bei Beginn des Urlaubs schriftlich anerkannt“. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 4 ThürBeamtVG.
Muss ich in Thüringen den Versorgungszuschlag selbst zahlen?
Für Auslandsdienstlehrkräfte zahlt der Bund nach Nr. 2.1.7 der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz 30 Prozent auf der hälftigen Bemessungsgrundlage. Für Thüringen: Für Auslandsdienstlehrkräfte der Bund nach der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz; nach dem Gesetz wäre sonst die Lehrkraft Schuldnerin („die Zahlung kann auch durch einen Arbeitgeber erfolgen“).
Welche Stelle ist in Thüringen zuständig?
Thüringer Landesamt für Finanzen (Festsetzung); Bildungsministerium (Bewerbung); Finanzministerium (Ausnahmen). Die Anerkennung braucht die Form: schriftlich.
Läuft meine Erfahrungsstufe in Thüringen während des Auslandsschuldienstes weiter?
Die Anerkennung muss vor Beginn der Beurlaubung schriftlich vorliegen – sonst verzögert die Auslandszeit den Aufstieg in den Erfahrungsstufen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ThürBesG).
Quellen
- § 13 ThürBeamtVG, Neubekanntmachung 17.02.2022, gültig ab 01.08.2024 (amtlich)
- TLF, Informationen zur Beamtenversorgung, Stand 02/2025, Abschn. 2.2
- Nr. 2.1.7 Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz (VwV ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021
Stand der Erhebung: 11.09.2026. Diese Seite gibt den Stand der genannten Quellen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall; verbindlich sind Ihre Pensionsstelle, Ihr Dienstherr und die ZfA.