Hinweis zur Zielgruppe: Dieser Artikel richtet sich an verbeamtete Lehrkräfte, die eine längere Auszeit aus dem aktiven Dienst erwägen — als Familienzeit, zur Pflege Angehöriger, für berufliche Neuorientierung oder als Sabbatjahr. Für angestellte Lehrkräfte im TV-L gelten andere Regelungen (§ 28 TV-L: Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge). Alle Berechnungen und Paragraphen-Verweise beziehen sich auf das Beamtenrecht, mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen — anschlussfähig an die in den anderen Bundesländern bestehenden, strukturell vergleichbaren Normen.

Im Lehrerzimmer kursiert die Annahme, es gebe nur zwei Wege raus: Krankschreibung oder Kündigung. Das stimmt nicht. Es gibt eine dritte Option, die in den meisten Coaching-Gesprächen gar nicht erst erwähnt wird, weil sie in der öffentlichen Wahrnehmung kaum existiert: die Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Sie ist weder Krankschreibung noch Kündigung — und für eine substanzielle Minderheit von Lehrkräften die wirtschaftlich vernünftigere Entscheidung als der endgültige Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis (siehe dazu auch Lehrer kündigen: Pension, Krankenversicherung, Status).

Dieser Artikel beschreibt, was sie tatsächlich ist — rechtlich, finanziell, praktisch. Er zeigt, wo sie funktioniert. Und er zeigt die Stellen, an denen sie nicht funktioniert: die Mangelfach-Realität, die Beihilfe-Falle, die Pensions-Verlängerung. Mit dem Ziel, dass Sie am Ende konkret rechnen können, welche der drei Optionen — Bleiben, Beurlaubung, Kündigung — in Ihrer Situation die geringsten Folgekosten verursacht.

Was Beurlaubung ohne Bezüge rechtlich ist

Beurlaubung ohne Dienstbezüge — kurz BUB — ist eine längerfristige Freistellung vom aktiven Dienst, bei der das Beamtenverhältnis ungekündigt bestehen bleibt, aber keine Bezüge gezahlt werden. Sie ist rechtlich eine völlig andere Konstruktion als Krankschreibung, Sonderurlaub oder Erholungsurlaub. Sie ist auch keine Form der Kündigung. Der Status „Beamter auf Lebenszeit" bleibt erhalten; das Dienstverhältnis ruht inhaltlich, ohne aufgelöst zu werden.

Die Rechtsgrundlage hängt vom Dienstherrn ab. Für Bundesbeamte regelt § 92 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ausschließlich die familienbedingte Teilzeit und Beurlaubung — zur Betreuung eines Kindes unter achtzehn Jahren oder zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. § 95 BBG regelt darüber hinaus die Beurlaubung ohne Besoldung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen — sie greift nur in Bereichen mit außergewöhnlichem Bewerberüberhang oder Stellenabbau und ist im Lehrbereich faktisch nicht relevant, weil das Personalproblem im Schulsystem strukturell der gegenteilige Mangel ist. Eine eigenständige, rein bundesrechtlich kodifizierte „Sabbatical"-Norm im Sinne einer Beurlaubung aus persönlichen Gründen gibt es nicht.

Für Landesbeamte — also für die allermeisten Lehrkräfte in Deutschland — gelten die jeweiligen Landesbeamtengesetze. Die Architektur ähnelt sich, die Nomenklatur unterscheidet sich. Stellvertretend für die Praxis im größten Lehrer-Bundesland zeigt die folgende Tabelle die einschlägigen Normen in Nordrhein-Westfalen — sie entspricht dem aktuellen Merkblatt der Bezirksregierung Köln (Stand November 2025):

BeurlaubungstypRechtsgrundlage NRWHöchstdauerKerneigenschaft
Familienpolitische BUB§ 64 LBG NRWkumulativ mit § 70 LBG NRW max. 15 JahreAnspruch bei Kind <18 oder pflegebed. Angehöriger; Beihilfe bleibt erhalten
Sabbatjahr-/Blockmodellüber Teilzeit nach § 65 LBG NRW (allgemeine Teilzeit)Bewilligungszeitraum bis 7 JahreMehrere Jahre Teilzeit ansparen, am Ende ein Freistellungsjahr mit anteiliger Auszahlung
Arbeitsmarktpolitische BUB§ 70 LBG NRW6 Jahre Bewilligung; ab 55. Lebensjahr (Sonderfall ab 50) bis Ruhestand möglich; kumulativ mit § 64 max. 15 JahreNur bei außergewöhnlichem Bewerberüberhang — im Schulbereich faktisch Ausnahme

Andere Bundesländer haben strukturell vergleichbare Regelungen mit abweichender Paragraphennummerierung — etwa § 87a NBG (Niedersachsen), § 69 LBG BW (Baden-Württemberg) oder Art. 89 BayBG (Bayern), jeweils familienbedingte Teilzeit/BUB. Bayern hat zum 1. Januar 2025 die früher in Art. 90 BayBG geregelte arbeitsmarktpolitische BUB aufgehoben (1. Modernisierungsgesetz, Dezember 2024). Wer eine BUB plant, sollte die einschlägige Landesnorm und ggf. die ergänzenden Verwaltungsvorschriften im jeweiligen Bundesland prüfen — die Grundprinzipien sind bundesweit ähnlich, die Details können erheblich abweichen.

Die zentrale praktische Konsequenz dieser Architektur: Für Lehrkräfte, die nicht aus familiären Gründen beurlaubt werden wollen, sondern für ein klassisches „Sabbatical", ist die familienbedingte BUB die mit Abstand am leichtesten genehmigungsfähige Variante — wo sie greift. Wer keine pflegebedürftigen Angehörigen und keine Kinder unter achtzehn betreut, hat in der Praxis als wichtigste Alternative das Sabbatjahr-Blockmodell (Teilzeit-Ansparung mit späterer Freistellung) und in Ausnahmefällen die formlose Beurlaubung aus sonstigen persönlichen Gründen, die jedoch nicht in einer eigenen Norm kodifiziert ist und im Ermessen der Dienstbehörde liegt — mit entsprechend hoher Ablehnungswahrscheinlichkeit in Mangelfächern.

Wer eine Beurlaubung beantragen kann — und wer nicht

Die formale Voraussetzung für eine BUB ist in praktisch allen Bundesländern dieselbe: Es darf der Beurlaubung kein dienstlicher Belang entgegenstehen. Bei familienbedingter BUB ist die Hürde explizit höher — § 92 Abs. 1 Nr. 2 BBG sowie die entsprechenden Landesnormen (§ 64 LBG NRW analog) verlangen, dass keine „zwingenden dienstlichen Belange" entgegenstehen. Das ist juristische Feinarbeit mit praktischen Konsequenzen: Familienbedingte BUB ist deutlich schwerer abzulehnen als BUB aus arbeitsmarktpolitischen oder sonstigen Gründen.

Was die Norm nicht regelt, aber die Praxis bestimmt, ist der aktuelle Zustand des Lehrkräftearbeitsmarkts. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) hat in ihrer Stellungnahme „Empfehlungen zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel" vom 27. Januar 2023 (aktualisierte Fassung 5. April 2023) einen erheblichen Lehrkräftemangel diagnostiziert und unter den dort genannten Maßnahmen ausdrücklich auch eine Begrenzung von Teilzeit und eine Überprüfung von Sabbatmodellen empfohlen — die Empfehlung gilt allgemein und ist nicht auf einzelne Mangelfächer beschränkt. Die Modellrechnung der KMK „Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2024–2035" (Dokumentation Nr. 2, beschlossen am 13. Dezember 2024) prognostiziert über alle Schularten hinweg einen Einstellungsbedarf von rund 417.700 Lehrkräften gegenüber rund 368.700 Neuabsolvierenden des Vorbereitungsdienstes — eine rechnerische Lücke von rund 49.000 Personen. Unabhängige Berechnungen, etwa die Klemm-Expertise im Auftrag des VBE (2022), kommen mit anderen Annahmen auf bis zu 158.000 fehlende Lehrkräfte im selben Zeitraum. Beide Zahlen sind politische Realitäten, die in der Genehmigungspraxis der Bezirksregierungen ankommen.

Konkret heißt das: Eine Lehrkraft mit MINT-Fächern an einer Sekundarstufe-I-Schule wird heute eine BUB schwerer durchsetzen als eine Lehrkraft mit Religion und Musik an einem Gymnasium. Die Norm gibt keine Mangelfach-Klausel her, der Rückgriff erfolgt mittelbar über die „dienstlichen Belange". Das Merkblatt der Bezirksregierung Köln formuliert das im Klartext: „Aufgrund des derzeitigen personellen Engpasses im gesamten Schulbereich ist eine Genehmigung [der arbeitsmarktpolitischen BUB] jedoch der Ausnahmefall." Eine Ablehnung ist verwaltungsgerichtlich angreifbar, aber selten praktisch durchsetzbar — die Bezirksregierung muss nur eine plausible Begründung liefern.

Was das Gesetz nicht als Voraussetzung verlangt: Eine Mindestdienstzeit gibt es weder im BBG noch in den Landesbeamtengesetzen. Eine bestimmte Dienstaltersgrenze ebenso wenig. Theoretisch kann eine Lehrkraft bereits im ersten Jahr nach der Verbeamtung auf Lebenszeit BUB beantragen — praktisch wird dies nur in familiären Konstellationen genehmigt, weil die Behörden sonst den Eindruck einer Umgehung der Probezeit-Regelung haben. In NRW gilt für Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2025 zusätzlich, dass eine Beurlaubung die Probezeit unterbricht und nach Rückkehr fortgesetzt wird (§ 5 Abs. 6 LVO NRW).

Wer unsicher ist, ob eine BUB im eigenen Fach und an der eigenen Schule überhaupt durchsetzbar ist, sollte vor dem formalen Antrag eine ehrliche Prognose einholen — beim Personalrat, beim zuständigen Dezernat der Bezirksregierung oder über eine Vergleichsrechnung der Alternativen. Der Karrierekompass liefert genau diese Vergleichsrechnung: Auszeit, Karrierewechsel, Statuswechsel oder Bleiben mit anderen Rahmenbedingungen — auf Basis von Bundesland, Dienstjahren, Fächern und Lebenssituation.

Maximale Dauer und das Sabbatjahr-Blockmodell

Die Tabelle oben zeigt die Höchstdauern: Familienbedingte BUB und arbeitsmarktpolitische BUB werden nach § 70 Abs. 3 Satz 1 LBG NRW (analog § 92 Abs. 1 Satz 3 BBG für den Bund) kumulativ auf 15 Jahre über die gesamte Beamtenlaufbahn gedeckelt. Familienbedingte BUB ist innerhalb dieses Rahmens am leichtesten genehmigungsfähig; arbeitsmarktpolitische BUB ist im Schulbereich faktisch eine Ausnahmegenehmigung. Eine eigene Bundesnorm für eine „Sabbatical-Beurlaubung aus sonstigen Gründen" existiert nicht — die Praxis stützt sich hier auf das Ermessen der Bezirksregierungen, in Mangelfächern derzeit mit sehr geringer Genehmigungswahrscheinlichkeit.

Der wirtschaftlich sauberste Weg zu einer regulären Auszeit ist daher das Sabbatjahr-Blockmodell, in NRW konstruiert über die allgemeine Teilzeitregelung des § 65 LBG NRW. Dabei wird über mehrere Jahre Teilzeit gearbeitet, das nicht ausgezahlte Gehalt angespart und am Ende eine vollständige Freistellung von typischerweise einem Jahr genommen. Während des Freistellungsjahres fließt das angesparte Gehalt — das ist also keine echte BUB ohne Bezüge, sondern eine zeitlich verschobene Auszahlung. Beihilfe und Pensionsanwartschaft bleiben durchgehend erhalten. Der Gesamtbewilligungszeitraum (Anspar- plus Freistellungsphase) beträgt in NRW typischerweise bis zu sieben Jahren. Nachteil: Die Vorbereitungszeit ist mehrjährig, eine spontane Auszeit ist damit nicht möglich.

Was während der Beurlaubung passiert — und was nicht

Hier liegt der Bereich, in dem Lehrkräfte regelmäßig die schwersten Fehleinschätzungen treffen. Eine BUB ist juristisch gut definiert, aber die Folgen sind nicht intuitiv.

Beamtenstatus. Das Beamtenverhältnis bleibt während der gesamten Beurlaubung bestehen. Eine BUB ist ausdrücklich keine Form der Entlassung — die Pflichten aus dem Treueverhältnis (Verschwiegenheit, Verfassungstreue) bleiben erhalten, ebenso die grundsätzliche Bindung an das Beamtenrecht.

Bezüge und Sonderzahlungen. Es werden keine Bezüge gezahlt. Auch keine anteilige Jahressonderzahlung, keine Familienzuschläge. Der Erfahrungsstufenaufstieg wird in NRW nach § 29 Abs. 3 Satz 2 LBesG NRW während der BUB grundsätzlich gehemmt; Ausnahmen für familienbedingte Zeiten ergeben sich aus den Sonderregelungen des LBesG NRW. Andere Bundesländer haben strukturell vergleichbare, im Detail aber abweichende Regelungen — die genauen Bedingungen sollten im Einzelfall mit der zuständigen Personalstelle geklärt werden.

Beihilfe. Hier liegt die mit Abstand häufigste Fehlerquelle. Nach § 2 Abs. 2 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bleibt der Beihilfeanspruch bei Urlaub ohne Besoldung „nicht länger als einen Monat" erhalten; bei einer BUB von mehr als einem Monat erlischt der Beihilfeanspruch. Eine zentrale Ausnahme ergibt sich aus § 80 Abs. 1 BBG i.V.m. § 92 Abs. 5 BBG: Während der familienbedingten BUB nach § 92 Abs. 1 BBG besteht ein Anspruch auf Krankheitsfürsorge „in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen". Die Bundesländer haben strukturell entsprechende Regelungen in ihren Beihilfeverordnungen. Wer also wegen eines kranken Elternteils oder zur Betreuung eines Kindes BUB nimmt, behält die Beihilfe; wer „aus persönlichen Gründen" BUB nimmt — etwa für ein Sabbatjahr, eine Weltreise oder eine berufliche Erkundung —, verliert sie.

Private Krankenversicherung. Eine PKV läuft nicht automatisch mit dem Beihilfewegfall mit. Die Lehrkraft muss aktiv tätig werden: Entweder wird der Tarif auf eine Vollversicherung (hundert Prozent) umgestellt — was die Prämie typischerweise spürbar erhöht —, oder es wird eine Anwartschaftsversicherung beim PKV-Anbieter abgeschlossen. Die Anwartschaftsversicherung hält den Risikoschutz aufrecht (kein neues Gesundheitsprüfungsverfahren bei Rückkehr), bietet aber keinen aktuellen Versicherungsschutz. Wer während der BUB krank wird, muss sich anders absichern — typischerweise über eine GKV-Mitgliedschaft (möglich bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) oder über die Familienversicherung des Ehegatten.

Pension und Versorgung. Die BUB-Zeit ist nach § 6 Abs. 1 BeamtVG grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig — sie zählt also nicht zu den Dienstjahren, aus denen am Ende die Höhe der Pension berechnet wird. Eine Ausnahme greift nur in einer engen Konstellation: Der Dienstherr muss spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich anerkennen, dass die BUB „dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient", und es muss ein Versorgungszuschlag in Höhe von typischerweise 30 Prozent der ohne Beurlaubung zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gezahlt werden. Bei einer BUB für berufliche Erkundung oder ein klassisches Sabbatjahr wird das praktisch nie genehmigt — die Zeit fehlt also schlicht.

Bei familienbedingter BUB greift teilweise ein Ausgleich über § 50a BeamtVG (Kindererziehungszuschlag): Pro Kind werden 30 Kalendermonate (Geburt vor dem 1. Januar 1992) bzw. 36 Kalendermonate (Geburt ab dem 1. Januar 1992) als versorgungsrechtlich anrechenbare Zeit anerkannt, beginnend mit dem ersten Kalendermonat nach der Geburt.

Konkret zur Auswirkung auf die Höchstpension: Sie liegt nach § 14 Abs. 1 BeamtVG bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und wird mit 1,79375 Prozent pro Dienstjahr aufgebaut — exakt 40 anrechenbare Dienstjahre sind also nötig. Eine fünfjährige BUB verschiebt diesen Punkt um fünf Jahre nach hinten. Wer mit Mitte zwanzig in den Schuldienst eingetreten ist und ohne BUB mit Mitte sechzig die Höchstpension erreicht hätte, erreicht sie mit fünfjähriger BUB rein rechnerisch nicht mehr — es sei denn, der Pensionsbeginn wird entsprechend hinausgeschoben. Die genaue Höhe der Pensionseinbuße hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Bundesland ab und sollte bei jeder ernsthaften BUB-Planung mit der zuständigen Versorgungsstelle berechnet werden.

Erwerbstätigkeit. Während einer familienbedingten BUB sind Nebentätigkeiten nach § 92 Abs. 3 BBG nur dann genehmigungsfähig, wenn sie dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen — die Landesnormen sind analog gestaltet (Art. 89 Abs. 3 BayBG; § 50 LBG NRW i.V.m. der Beurlaubungsregelung). Bei der arbeitsmarktpolitischen BUB nach § 70 Abs. 2 LBG NRW ist die Ausübung vergüteter genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten ausgeschlossen; genehmigungsfreie entgeltliche Nebentätigkeiten dürfen nur in dem Umfang ausgeübt werden, wie sie bei Vollzeitbeschäftigung möglich wären. Eine während der BUB ausgeübte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung baut Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf (§ 1 SGB VI) — diese Zeit zählt also später zur GRV-Rente, nicht zur Beamtenpension. Wer in dieser Zeit selbständig arbeitet oder gar nicht erwerbstätig ist, hat einen doppelten Lücken-Effekt: weder in der Beamtenversorgung noch in der gesetzlichen Rente entstehen Anwartschaften.

Was nach der Beurlaubung passiert

Das Rückkehrrecht ist die zentrale Stärke der BUB im Vergleich zur Kündigung. Das Beamtenverhältnis bleibt während der gesamten Beurlaubung erhalten; nach Ablauf der genehmigten Frist hat die Lehrkraft das Recht, in den aktiven Dienst zurückzukehren. Was sie nicht hat, ist ein Anspruch auf eine bestimmte Schule oder eine bestimmte Stelle — das Merkblatt der Bezirksregierung Köln formuliert das so: Die Rückkehr erfolgt grundsätzlich an die bisherige Schule, „wenn dies schulfachlich und aus Gründen einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung vertretbar ist." In Bundesländern mit hoher Lehrkräftefluktuation kann das bedeuten, dass nach der Rückkehr eine Versetzung an eine andere Schule erfolgt, gegebenenfalls auch in einen anderen Regierungsbezirk innerhalb des Landes.

Bei Lehrkräften beginnt und endet die Beurlaubung in Nordrhein-Westfalen in der Regel zum 1. Februar oder 1. August — also zum Schulhalbjahres- oder Schuljahresende. Familienbedingte BUB kann zusätzlich direkt im Anschluss an Mutterschutzfrist oder Elternzeit beginnen. Der Antrag auf Rückkehr ist auf dem Dienstweg mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin zu stellen. Andere Bundesländer haben analoge Vorschriften.

Die finanziellen Folgen der BUB für die Pension sind im Abschnitt zur Versorgung im Detail beschrieben. Konkret nach der Rückkehr ergibt sich eine verkürzte Restdienstzeit: Eine Lehrkraft, die zum Beispiel mit 42 Jahren und 15 Dienstjahren eine fünfjährige BUB nimmt, kehrt mit 47 zurück und hat bis zur regulären Pensionierung mit 67 nur noch 20 Jahre aktiven Dienst — statt der 25 Jahre, die ohne BUB möglich gewesen wären. Aus 40 möglichen Dienstjahren werden 35; statt der Höchstpension von 71,75 Prozent erreicht sie damit rechnerisch knapp 62,8 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. In Eurobeträgen, beispielhaft gerechnet für eine A13-Endstufe mit rund 6.000 € ruhegehaltfähigen Bezügen: rund 3.770 € statt 4.305 € Pension — eine monatliche Einbuße von rund 540 €, kumuliert über zwanzig Pensionsjahre rund 130.000 €. Die konkreten Werte variieren nach Bundesland, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Der konkrete Eurobetrag der Einbuße hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Bundesland ab und sollte vor dem Antrag mit der zuständigen Versorgungsstelle berechnet werden.

Drei realistische Anwendungsfälle

Nicht jede BUB hat denselben Zweck. Drei Konstellationen tauchen in der Beratungspraxis besonders häufig auf, und jede hat eigene wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen.

Anwendungsfall 1: Familienzeit oder Pflege eines Angehörigen. Dies ist die unkomplizierteste Variante. Familienbedingte BUB nach § 92 BBG (oder den entsprechenden Landesnormen, etwa § 64 LBG NRW) ist großzügig ausgestaltet, die Beihilfe bleibt erhalten, die familienbedingten Erziehungs- und Pflegezeiten werden über § 50a BeamtVG zumindest teilweise pensionsanrechenbar. Sie ist auch die Variante, bei der eine Bewilligung am wahrscheinlichsten ist — selbst in Mangelfächern, weil die rechtliche Hürde („zwingende dienstliche Belange") höher ist als bei sonstiger BUB. Wer ein Kind unter achtzehn Jahren hat oder einen pflegebedürftigen Elternteil betreut, sollte diese Variante immer prüfen, bevor er zu einer Kündigung greift.

Anwendungsfall 2: Sabbatical oder Auszeit aus persönlichen Gründen. Hier ist die Lage komplizierter. BUB aus persönlichen Gründen ist rechtlich schwächer fundiert, wird in Mangelfächern oft schwer durchzusetzen sein, die Beihilfe entfällt nach einem Monat, und die BUB-Zeit ist nicht ruhegehaltfähig. Wirtschaftlich rechnet sich diese Variante typischerweise nur, wenn (a) die Auszeit kurz ist (zwölf Monate oder weniger), (b) eine private Reserve die fehlenden Bezüge plus die erhöhten PKV-Kosten abdeckt, und (c) der Wunsch nach Rückkehr in den Schuldienst klar ist. Wer eine längere Auszeit plant und gleichzeitig den Beamtenstatus erhalten will, sollte stattdessen das Sabbatjahr-Blockmodell prüfen — über mehrere Jahre Teilzeit ansparen und am Ende ein Freistellungsjahr mit fortlaufender Bezahlung nehmen. Ist die Rückkehr in den Schuldienst dagegen unsicher, ist eine Kündigung mit anschließendem Quereinstieg in eine andere Branche oft die ehrlichere und finanziell saubere Variante — vor allem in Bundesländern mit Altersgeldgesetz, wie der Beitrag Altersgeld für Beamte richtig rechnen zeigt.

Anwendungsfall 3: Berufliche Erkundung mit Rückkehroption. Dies ist der strategisch interessanteste Fall — und in der Praxis nur dann sauber umsetzbar, wenn ein familiärer Anlass (Kinder, Pflege) die familienbedingte BUB rechtfertigt. Eine Lehrkraft nimmt BUB für ein bis drei Jahre, arbeitet währenddessen in einer fachfremden Position — typischerweise Personalentwicklung im Mittelstand, Instructional Design, eine Bildungsstiftung oder ein EdTech-Unternehmen — und entscheidet erst nach dieser Zeit, ob sie zurückkehrt oder kündigt. Bei familienbedingter BUB ist eine solche Tätigkeit nur genehmigungsfähig, wenn sie dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderläuft (§ 92 Abs. 3 BBG); in der Praxis lässt sich das sauber konstruieren, wenn die Tätigkeit zeitlich mit der Kinderbetreuung vereinbar ist (Teilzeit, Homeoffice).

Aus Sicht der Versorgungsanwartschaft ist diese Variante teuer: Die BUB-Zeit ist nicht ruhegehaltfähig, eine Anerkennung als „im dienstlichen Interesse" wird bei einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft praktisch nie genehmigt. Aus Sicht der Risikominimierung ist sie dagegen die rationalste Variante. Die Lehrkraft testet das berufliche Alternativszenario unter realen Marktbedingungen, ohne den Beamtenstatus aufzugeben. Wenn der Wechsel passt, kündigt sie aus dem aktiven Stand — typischerweise mit besseren Wechsel-Konditionen, weil sie inzwischen Branchenerfahrung hat. Wenn er nicht passt, kehrt sie ohne wirtschaftlichen Schaden in den Schuldienst zurück. Welche Karrierewege realistisch sind und welche Gehaltsdimensionen dahinterstehen, beantwortet der Karrierekompass auf Basis Ihres individuellen Kompetenzprofils.

Praxis: Wie der Antrag tatsächlich läuft

Der Antrag auf BUB ist formal nicht kompliziert, in der Begründung jedoch entscheidend. In Nordrhein-Westfalen läuft der Prozess nach den Verwaltungsvorschriften des Schulministeriums in vier Schritten ab.

Erstens wird der Antrag schriftlich an die zuständige Bezirksregierung — bei Lehrkräften — beziehungsweise an die zuständige Personalstelle gerichtet. Der Antrag auf Beurlaubung ist nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Der Beginn einer Beurlaubung aus familiären Gründen ist der 1. Februar oder 1. August eines Schuljahres (oder direkt im Anschluss an Mutterschutzfrist/Elternzeit), der Beginn einer Beurlaubung aus sonstigen Gründen ist grundsätzlich der 1. August eines Jahres. Die Antragsbegründung ist die wichtigste Komponente: Sie sollte den Beurlaubungszweck klar benennen und — bei BUB aus persönlichen Gründen — plausibel machen, warum eine Auszeit gerade jetzt sinnvoll ist und keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

Zweitens prüft die Behörde die dienstliche Verwendbarkeit. Bei Mangelfächern erfolgt typischerweise eine Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung, ob die Stelle vertretungsweise besetzt werden kann. Bei familienbedingter BUB ist die Hürde für eine Ablehnung höher (zwingende dienstliche Belange), bei sonstiger oder arbeitsmarktpolitischer BUB niedriger (dienstliche Belange).

Drittens wird der Bescheid erlassen — entweder als Genehmigung mit konkretem Datum oder als Ablehnung mit Begründung. Eine Ablehnung kann verwaltungsgerichtlich angefochten werden; in der Praxis ist eine modifizierte Antragstellung (kürzere Dauer, anderer Beginn, anderer Zweck) oft erfolgreicher als eine Klage.

Viertens muss vor dem Beginn der BUB die Krankenversicherungssituation geklärt sein. Beim PKV-Anbieter ist die Umstellung auf Vollversicherung oder die Anwartschaftsversicherung mit Vorlauf von vier bis sechs Wochen zu organisieren. Wer dies nicht rechtzeitig tut, riskiert eine Versicherungslücke ab dem ersten Tag der BUB. Parallel sollte die Beihilfestelle informiert werden — bei BUB aus persönlichen Gründen erlischt der Beihilfeanspruch, dies muss aktenmäßig nachgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was jetzt der nächste Schritt ist

Eine BUB ist eine Entscheidung mit mehrjähriger Wirkung. Die rechtlichen Grundlagen sind klar; die individuelle Wirtschaftlichkeit hängt jedoch von Bundesland, Familiensituation, Krankenversicherungssetup, Erfahrungsstufe, Mangelfach-Lage und geplanter Tätigkeit während der Auszeit ab. Eine pauschale Empfehlung „mach BUB statt Kündigung" wäre genauso falsch wie die umgekehrte Annahme, dass nur Kündigung oder Durchhalten zur Auswahl stünden.

Was hilft, ist eine konkrete Vergleichsrechnung. Wenn Sie noch unsicher sind, ob die Beurlaubung in Ihrer Konstellation überhaupt der richtige Hebel ist, ist der niedrigschwellige Einstieg der kostenlose Kurztest — drei Minuten, anonym, ohne Vorqualifikation. Wenn Sie schon konkret rechnen wollen, liefert der Karrierekompass-Report die Vergleichsrechnung: Beurlaubung versus Kündigung versus Bleiben, mit bundeslandspezifischer Finanzanalyse, fünf Karrierewegen für die Zeit nach dem Schuldienst und einem 90-Tage-Fahrplan.

Wer testen will, ohne alles aufzugeben, hat mit der Beurlaubung ohne Bezüge ein Werkzeug, das im Lehrerzimmer kaum bekannt ist und im Coaching selten erklärt wird. In den richtigen Konstellationen — familienbedingt, mit klarer Rückkehrabsicht, in einem Fach mit moderater Mangellage — ist sie die rationalste der drei Optionen. In den falschen ist sie eine teure Verzögerung. Der Unterschied liegt in der Rechnung.

Quellen

  1. § 92 Bundesbeamtengesetz (BBG) — Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung: gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html
  2. § 95 BBG — Beurlaubung ohne Besoldung (arbeitsmarktpolitisch): gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__95.html
  3. § 80 BBG — Fürsorgepflicht / Beihilfe bei familienbedingter Beurlaubung: gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__80.html
  4. § 6 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) — Ruhegehaltfähige Dienstzeit: gesetze-im-internet.de/beamtvg/__6.html
  5. § 14 BeamtVG — Höhe des Ruhegehalts (Höchstsatz 71,75 %): gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
  6. § 50a BeamtVG — Kindererziehungszuschlag (30/36 Monate): gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50a.html
  7. § 2 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) — Anspruchsberechtigte (Wegfall ab >1 Monat BUB): gesetze-im-internet.de/bbhv/__2.html
  8. Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) — § 64 (familiär), § 65 (allgemeine Teilzeit, Sabbatjahr-Blockmodell), § 70 (arbeitsmarktpolitisch). Aktuelle Fassung über das Landesrechtsportal NRW: recht.nrw.de
  9. § 1 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) — Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung: gesetze-im-internet.de/sgb_6/__1.html
  10. Bezirksregierung Köln — Merkblatt „Beurlaubungen von verbeamteten Lehrkräften (ohne Elternzeit und Sonderurlaub)", Stand November 2025: bezreg-koeln.nrw.de
  11. Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK (SWK) — Stellungnahme „Empfehlungen zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel", 27. Januar 2023 (aktualisierte Fassung 5. April 2023): swk-bildung.org
  12. KMK — Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2024–2035 (Dokumentation Nr. 2, beschlossen 13. Dezember 2024): kmk.org
  13. Klaus Klemm — Expertise „Lehrkräftebedarf in Deutschland bis 2035" im Auftrag des VBE (2022): vbe.de

Häufige Fragen

+Was ist Beurlaubung ohne Bezüge für verbeamtete Lehrkräfte?

Eine längere Freistellung vom aktiven Dienst, bei der das Beamtenverhältnis ungekündigt bestehen bleibt, aber keine Dienstbezüge gezahlt werden. Rechtsgrundlage für Bundesbeamte: § 92 BBG (familienbedingt) und § 95 BBG (arbeitsmarktpolitisch). Für Landesbeamte (und damit für die meisten Lehrkräfte) gelten die Landesbeamtengesetze — in Nordrhein-Westfalen z.B. § 64 LBG NRW (familiär), § 65 LBG NRW (Sabbatjahr-Blockmodell) und § 70 LBG NRW (arbeitsmarktpolitisch). Maximaldauer typischerweise 15 Jahre kombiniert mit familienbedingter Teilzeit über die gesamte Beamtenlaufbahn.

+Bleibt die Beihilfe während der Beurlaubung bestehen?

Nur eingeschränkt. Nach § 2 Abs. 2 Satz 4 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) erlischt der Beihilfeanspruch bei einer Beurlaubung von mehr als einem Monat. Eine zentrale Ausnahme ergibt sich aus § 80 BBG in Verbindung mit § 92 Abs. 5 BBG: Während einer familienbedingten BUB (Kind unter 18 oder pflegebedürftiger Angehöriger) besteht weiterhin Anspruch auf Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen. Bei BUB aus sonstigen Gründen muss die PKV auf eine Vollversicherung (100 %) hochgestuft oder eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

+Wird die Beurlaubungs-Zeit auf die Pension angerechnet?

Grundsätzlich nicht. Nach § 6 Abs. 1 BeamtVG ist BUB-Zeit nicht ruhegehaltfähig. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn der Dienstherr spätestens bei Beendigung des Urlaubs schriftlich anerkennt, dass die BUB dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient, und ein Versorgungszuschlag von typischerweise 30 % auf die ohne Beurlaubung zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gezahlt wird. Bei familienbedingter BUB werden zusätzlich Erziehungszeiten über § 50a BeamtVG anerkannt — 30 Kalendermonate pro Kind bei Geburt vor dem 1.1.1992, 36 Kalendermonate bei Geburt ab dem 1.1.1992.

+Habe ich nach der Beurlaubung ein Recht auf Rückkehr in den Schuldienst?

Ja. Da das Beamtenverhältnis während der Beurlaubung ungekündigt bestehen bleibt, besteht ein Rückkehrrecht. Die Rückkehr erfolgt grundsätzlich an die bisherige Schule, sofern dies schulfachlich und aus Gründen einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung vertretbar ist (Merkblatt Bezirksregierung Köln, Stand November 2025) — ein Anspruch auf eine bestimmte Schule oder Stelle besteht jedoch nicht. Bei Lehrkräften endet bzw. beginnt die Beurlaubung in NRW in der Regel zum 1. Februar oder 1. August (Schulhalbjahres- oder Schuljahresende). Der Rückkehrantrag ist auf dem Dienstweg mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin zu stellen.

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