Hinweis zur Zielgruppe: Dieser Artikel richtet sich an verbeamtete Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die einen Berufswechsel erwägen. Für angestellte Lehrkräfte gelten andere Regelungen. Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.

Sie haben die Rechnung wahrscheinlich schon gemacht. Auf einem Zettel, in einer Excel-Tabelle, vielleicht um drei Uhr nachts. Pension raus, Gehalt rein, irgendwas mit Krankenversicherung — und am Ende eine Zahl, die Sie erschreckt hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zahl falsch ist, liegt bei über 90 Prozent. Nicht weil Sie schlecht rechnen, sondern weil die Rechnung Variablen enthält, die fast niemand kennt: die Entgeltpunkte-Logik der Nachversicherung, die Beitragsbemessungsgrenze, den Unterschied zwischen Ruhegehaltssatz und GRV-Rente, die PKV-Aufstockungsfrist. Dieser Artikel zeigt, wie die echte Rechnung aussieht — für NRW, mit aktuellen Zahlen, Paragraph für Paragraph.

Was bei der Entlassung auf eigenen Antrag passiert: § 27 LBG NRW

Der rechtliche Ausgangspunkt ist § 27 des Landesbeamtengesetzes NRW, die Grundnorm steht in § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Beamtenstatusgesetzes. Wer als verbeamtete Lehrkraft den Schuldienst verlassen will, erklärt das Entlassungsverlangen schriftlich gegenüber der dienstvorgesetzten Stelle — bei Lehrkräften in der Regel die zuständige Bezirksregierung. Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang kann das Verlangen zurückgenommen werden. Die Entlassung kann bis zu drei Monate hinausgeschoben werden, damit Amtsgeschäfte geordnet übergeben werden — bei Lehrkräften ist das in der Regel das Schulhalbjahresende.

Die versorgungsrechtliche Folge ist eindeutig: Mit der Entlassung enden sämtliche Pensionsansprüche. NRW hat — anders als neun Bundesländer und der Bund — kein Altersgeldgesetz für Lehrkräfte erlassen. Das bedeutet: Es gibt keine abgemilderte Versorgung, keine anteilige Pensionszahlung, kein Übergangsgeld. Was bleibt, ist die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Nachversicherung: Was Sie tatsächlich bekommen

Die Nachversicherung ist in §§ 8 und 181 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Sie funktioniert so: Der Dienstherr (das Land NRW) zahlt rückwirkend für die gesamte Beamtenzeit die Rentenversicherungsbeiträge nach — sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Die Kosten trägt allein der Dienstherr. Für Sie als ehemalige Lehrkraft fallen keine Nachzahlungen an.

Die Bemessungsgrundlage ist die tatsächliche Bruttobesoldung während der Dienstzeit — inklusive Zulagen, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (2025: 96.600 Euro pro Jahr bzw. 8.050 Euro pro Monat). Bei A13 in NRW liegen Sie mit 6.567 Euro brutto im Monat (Stufe 7, Stand Februar 2025) deutlich unter dieser Grenze. Ihre gesamte Besoldung wird also angerechnet.

Die Entgeltpunkte-Formel

Die Rente aus der Nachversicherung berechnet sich über sogenannte Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Verhältnis Ihres Jahresbrutto zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten (2025 vorläufig: 50.493 Euro laut BMAS-Rechengrößenverordnung).

Rechenbeispiel A13 Stufe 7, 15 Dienstjahre:

KennzahlWert
Jahresbrutto (vereinfacht)78.804 Euro (6.567 × 12)
Durchschnittsentgelt 202550.493 Euro
Entgeltpunkte pro Jahr78.804 ÷ 50.493 = 1,56 EP
Entgeltpunkte nach 15 Jahren15 × 1,56 = 23,4 EP
Aktueller Rentenwert (ab 01.07.2025)40,79 Euro
Monatliche Brutto-Rente23,4 × 40,79 = ca. 955 Euro

Diese 955 Euro brutto sind der Betrag, den Sie ab dem regulären Renteneintrittsalter erhalten — nicht sofort nach der Entlassung, sondern erst mit 67. Bis dahin müssen Sie Ihre Altersvorsorge aus dem Gehalt in der freien Wirtschaft selbst aufbauen.

Wichtig: Die Berechnung ist vereinfacht. In der Realität steigt Ihre Besoldung über die Jahre (Erfahrungsstufen, Besoldungsanpassungen), und die Entgeltpunkte werden für jedes einzelne Jahr separat berechnet. Die 955 Euro sind daher eine Näherung auf Basis der aktuellen Stufe 7 — ein konservativer Schätzwert.

Die Pensionsrechnung, die Sie nicht mehr bekommen

Um den Verlust zu beziffern, brauchen Sie die Gegenrechnung: Was wäre Ihre Pension, wenn Sie bleiben?

Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 Prozent pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr. Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Die Mindestruhezeit beträgt fünf Jahre — darunter gibt es gar keinen Pensionsanspruch.

Vergleichsrechnung A13 NRW, verschiedene Dienstzeiten:

DienstjahreRuhegehaltssatzPension (brutto/Monat, Basis A13/7)
1017,94 %ca. 1.178 Euro
1526,91 %ca. 1.767 Euro
2035,88 %ca. 2.356 Euro
3053,81 %ca. 3.534 Euro
4071,75 %ca. 4.712 Euro

Und jetzt die Gegenüberstellung — Pension vs. Nachversicherungsrente nach 15 Jahren:

Betrag (brutto/Monat)
Volle Pension (40 J., A13, NRW)ca. 4.712 Euro
Anteilige Pension (15 J., theoretisch)ca. 1.767 Euro
Nachversicherungsrente (15 J., GRV)ca. 955 Euro
Differenz anteilig vs. Nachversicherungca. 812 Euro pro Monat
Differenz voll vs. Nachversicherungca. 3.757 Euro pro Monat

Die 812 Euro monatliche Differenz zwischen anteiliger Pension und Nachversicherungsrente — das ist der reale Verlust bei der Entscheidung, nach 15 Jahren zu gehen. Nicht die 3.757 Euro zur vollen Pension, denn die hätten Sie sowieso erst in 25 weiteren Dienstjahren erreicht.

Trotzdem: 812 Euro weniger pro Monat, lebenslang ab Renteneintritt — das sind bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren rund 194.880 Euro. Das ist die Zahl, die auf dem Küchentisch-Zettel hätte stehen müssen.

Warum die Küchentisch-Rechnung trotzdem falsch ist

Die meisten Lehrkräfte rechnen so: volle Pension minus Nachversicherungsrente, multipliziert mit 20 Jahren = sechsstelliger Verlust. Diese Rechnung macht einen fundamentalen Fehler.

Sie vergleicht einen hypothetischen Zustand (40 Jahre Schuldienst, volle Pension) mit dem realen Zustand (15 Jahre Dienst, Wechsel, GRV-Rente). Aber die 25 Jahre, die Sie in der Schule verbringen müssten, sind nicht kostenlos. Sie haben einen Preis — in Lebenszeit, in nicht-realisiertem Einkommen in der Wirtschaft, in nicht-aufgebauter betrieblicher Altersvorsorge, in gesundheitlichen Folgekosten.

Die korrekte Rechnung vergleicht:

  1. Szenario Bleiben: A13-Pension (4.712 Euro), dafür 25 weitere Jahre im aktuellen Beruf, keine Gehaltssteigerung über die Erfahrungsstufen hinaus, keine betriebliche Altersvorsorge, keine variable Vergütung.

  2. Szenario Wechseln: GRV-Nachversicherungsrente (955 Euro) plus betriebliche Altersvorsorge plus private Vorsorge aus dem höheren Netto der Wirtschaft. Plus: 25 Jahre in einem Beruf, den Sie sich selbst ausgesucht haben.

Der Break-even-Punkt — ab wann sich der Wechsel finanziell lohnt — hängt von Ihrem Gehalt in der Wirtschaft ab, von Ihrem Sparverhalten, von der Rendite Ihrer Altersvorsorge. Eine seriöse Antwort braucht individuelle Daten: Ihre Dienstjahre, Ihre Besoldungsgruppe, Ihr Bundesland, Ihre Steuerklasse. Genau das liefert der Karrierekompass — aber dazu später.

Die PKV-Falle: Was nach der Entlassung passiert

Ein Faktor, der in der Küchentisch-Rechnung fast nie auftaucht: die Krankenversicherung. Als verbeamtete Lehrkraft in NRW erhalten Sie Beihilfe — das Land übernimmt 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten (70 Prozent mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern). Ihre PKV-Prämie deckt nur die restlichen 50 Prozent.

Nach der Entlassung entfällt die Beihilfe. Komplett. Sofort. Ihre Optionen:

Option 1 — PKV behalten, Tarif aufstocken: Sie müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beihilfe-Wegfall Ihren PKV-Tarif von 50 auf 100 Prozent Erstattung aufstocken. Vorteil: keine erneute Gesundheitsprüfung. Nachteil: Die Prämie verdoppelt sich nicht exakt, liegt aber bei Personen im Alter von 40 bis 45 Jahren typischerweise bei 600 bis 700 Euro monatlich für Vollversicherung ohne Beihilfe.

Option 2 — In die GKV zurückkehren: Möglich, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze aufnehmen (2025: 73.800 Euro pro Jahr, 2026: 77.400 Euro pro Jahr). Für viele Einstiegsgehälter in der Wirtschaft (50.000 bis 65.000 Euro) ist die GKV-Rückkehr daher realistisch.

Was das für die Rechnung bedeutet: In der Schule zahlen Sie ca. 300 Euro PKV-Prämie (50-Prozent-Tarif). In der Wirtschaft zahlen Sie entweder ca. 650 Euro PKV (100-Prozent-Tarif) oder ca. 450 Euro GKV-Beitrag (bei 60.000 Euro Brutto). Die Differenz — 150 bis 350 Euro monatlich — gehört in die Wechselkalkulation. Sie wird fast immer vergessen.

NRW im Bundesländer-Vergleich: Was andere Lehrkräfte bekommen

NRW ist eines von sieben Bundesländern ohne Altersgeldgesetz für Lehrkräfte. In neun Bundesländern und beim Bund gibt es eine Alternative zur reinen Nachversicherung — das Altersgeld.

Bundesländer mit Altersgeld für Lehrkräfte: Bund, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Bundesländer ohne Altersgeld für Lehrkräfte: Bayern, Berlin, Brandenburg, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt. In Rheinland-Pfalz existiert zwar eine Altersgeld-Regelung (§ 83a LBeamtVG RLP), sie gilt aber ausschließlich für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit — nicht für Lehrkräfte oder andere Landesbeamte.

Der Unterschied ist erheblich. Eine Vergleichsrechnung:

NRW (Nachversicherung)Bund (Altersgeld)
Grundlage§§ 8, 181 SGB VIAltersgeldgesetz (AltGG)
Monatliche Zahlung ab Renteneintritt (A13, 15 J.)ca. 955 Euroca. 1.645 Euro
Differenzca. 690 Euro/Monat zugunsten des Bundes

Eine NRW-Lehrkraft verliert im Vergleich zu einer Bundes-Lehrkraft mit identischer Dienstzeit also rund 690 Euro pro Monat — allein durch das fehlende Altersgeldgesetz. Über 20 Rentenbezugsjahre sind das 165.600 Euro weniger.

Das ist kein Naturgesetz. Es ist eine politische Entscheidung des Landes NRW, die Lehrkräfte in NRW systematisch schlechter stellt als Kolleginnen und Kollegen in Hessen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg.

Was Sie aus diesem Artikel mitnehmen sollten

Drei Punkte, die Ihre Küchentisch-Rechnung verändern:

Erstens: Der Pensionsverlust in NRW ist real, aber er ist nicht so groß wie die meisten denken — vorausgesetzt, Sie rechnen korrekt. Die relevante Differenz ist nicht „volle Pension minus Nachversicherung", sondern „anteilige Pension minus Nachversicherung plus private Vorsorge aus Wirtschaftsgehalt". Bei A13 nach 15 Dienstjahren sind das ca. 812 Euro monatlich, nicht 3.757 Euro.

Zweitens: NRW bestraft den Wechsel stärker als die meisten anderen Bundesländer. Das fehlende Altersgeld kostet Sie im Vergleich zum Bund rund 690 Euro pro Monat. Diese Zahl ist politisch, nicht mathematisch — und sie sollte Sie nicht davon abhalten, die richtige Entscheidung für Ihr Leben zu treffen.

Drittens: Die PKV-Falle ist der am häufigsten vergessene Posten. 150 bis 350 Euro monatliche Mehrkosten nach der Entlassung gehören in jede seriöse Kalkulation. Die GKV-Rückkehr ist für die meisten Einstiegsgehälter realistisch — aber nicht selbstverständlich.

Die Rechnung, die all diese Variablen zusammenbringt — mit Ihren Dienstjahren, Ihrer Besoldungsgruppe, Ihrem Bundesland, Ihrer Steuerklasse — ist zu komplex für einen Küchentisch-Zettel. Aber sie ist machbar, wenn die richtigen Daten vorliegen.


Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Berechnungen basieren auf den zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Besoldungstabellen und Rechengrößen. Individuelle Ergebnisse können abweichen.

Häufige Fragen

+Wie viel Pension verliere ich als Lehrkraft in NRW bei Kündigung?

Bei A13, 15 Dienstjahren erhalten Sie statt einer anteiligen Pension von ca. 1.767 Euro eine Nachversicherungsrente von ca. 955 Euro — eine monatliche Differenz von rund 812 Euro, lebenslang ab Renteneintritt. Die volle Pension (4.712 Euro nach 40 Jahren) ist der falsche Vergleichswert.

+Was ist Nachversicherung und wie wird sie berechnet?

Der Dienstherr zahlt rückwirkend Rentenversicherungsbeiträge für Ihre gesamte Beamtenzeit (§§ 8, 181 SGB VI). Die Entgeltpunkte ergeben sich aus Ihrem Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt (2025: 50.493 Euro). Bei A13/7 ergibt das ca. 1,56 Entgeltpunkte pro Dienstjahr.

+Hat NRW ein Altersgeld für ausscheidende Beamte?

Nein. NRW gehört zu sieben Bundesländern ohne Altersgeldgesetz für Lehrkräfte (neben Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt). Beim Bund und in neun weiteren Ländern gibt es Altersgeld — dort fällt der Verlust deutlich geringer aus.

+Was passiert mit meiner PKV nach der Entlassung in NRW?

Die Beihilfe (50 %) entfällt komplett. Sie müssen Ihren PKV-Tarif innerhalb von 6 Monaten auf 100 % aufstocken (ohne erneute Gesundheitsprüfung). Alternativ: GKV-Rückkehr bei Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro). Typische PKV-Kosten ohne Beihilfe: 600–700 Euro/Monat.

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