Abends am Schreibtisch. Vor Ihnen liegt die Einladung zum Vorbereitungsdienst, daneben ein Stapel Seminarmaterial. Sie haben fünf Jahre Lehramt studiert — die Fächer, für die Sie sich selbst als Schülerin oder Schüler begeistert haben. Und trotzdem tauchen an diesem Abend zwei Stimmen auf.
Die eine sagt: „Du hast doch fünf Jahre investiert. Ein Jahr noch, dann hast du das zweite Staatsexamen. Danach ist alles offen."
Die andere sagt: „Wenn du jetzt nicht ehrlich zu dir bist, sitzt du in zwanzig Jahren immer noch an diesem Schreibtisch — nur dann mit einer Klasse, einem Gutachten in der Tasche und zwei Wochen Ferien zum Ausatmen."
Beide Gedanken sind nachvollziehbar. Einer davon ist ein Denkfehler.
Die Entscheidung für oder gegen das Referendariat wird fast nie auf Grundlage von Daten getroffen. Sie wird getroffen aus dem Gefühl heraus, dass ein Abbruch „Verschwendung" wäre. Aus dem Drang, ein begonnenes Projekt zu Ende zu bringen. Aus dem diffusen Bild, dass es draußen „nichts anderes" gibt. Die Daten, die in diesem Artikel folgen, sprechen eine andere Sprache — und sie ändern die Entscheidungslage für viele Lehramts-Absolventinnen und Referendarinnen erheblich.
Die Zahlen, die niemand erzählt
Die Frage, die fast jede Lehramts-Absolventin und jeder Lehramts-Absolvent sich vor dem Referendariat stellt — „Bin ich mit diesen Zweifeln allein?" — hat inzwischen eine ziemlich klare empirische Antwort.
Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat 2023 eine Längsschnittauswertung veröffentlicht, die genau diese Übergangsphase untersucht. Franz, Göckle und Menge haben auf Basis der NEPS Starting Cohort 5 mit einer Stichprobe von 2.302 Lehramts-Absolventinnen und -Absolventen nachgezeichnet, was in den ersten zwölf Monaten nach dem Studienabschluss passiert. Das Ergebnis widerspricht einer Grundannahme des Systems: Nur 66 Prozent der Absolventinnen nehmen innerhalb eines Jahres den Vorbereitungsdienst auf. 14 Prozent steigen ohne Referendariat direkt in einen Lehrberuf ein — meist an Privatschulen, internationalen Schulen oder als Seiteneinsteigerinnen in andere Bildungseinrichtungen. Und 20 Prozent gehen in Berufe ohne direkten Bezug zum Lehramt.
Jede fünfte Lehramts-Absolventin geht also gar nicht erst ins Referendariat. Wer das erwägt, ist kein Sonderfall. Wer das entscheidet, macht das in Deutschland regelmäßiger, als es in Studienberatungen oder Lehramts-Orientierungsveranstaltungen erwähnt wird.
Für die, die sich bereits im Referendariat befinden, liefert eine zweite Studie einen weniger schmeichelhaften Blick. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg hat 2023 eine Gefährdungsbeurteilung unter 465 Referendarinnen und Referendaren durchgeführt — dokumentiert in der Drucksache 22/13996 der Hamburgischen Bürgerschaft. 70 Prozent fühlen sich gesundheitlich beeinträchtigt, 19 Prozent sogar stark. 38 Prozent berichten von einer „deutlichen Verschlechterung" der psychischen Gesundheit, weitere 41 Prozent von einer „leichten Verschlechterung". Am deutlichsten ist die Verschiebung bei einer Frage, die seit Jahren in derselben Form gestellt wird: 28 Prozent der befragten Referendarinnen würden den Lehrberuf nicht erneut wählen — gegenüber 13 Prozent in der Vorerhebung 2017. Eine Verdopplung in sechs Jahren.
Das heißt nicht, dass das Referendariat grundsätzlich krank macht. Es heißt, dass eine substanzielle Minderheit unter Bedingungen arbeitet, die im Nachhinein zu einer eindeutigen Ablehnung des Berufs führen — und dass diese Minderheit wächst. Die Entscheidung vor dem Ref ist deshalb keine rein persönliche Befindlichkeit, sondern hat einen empirisch dokumentierten Hintergrund.
Was der Stifterverband in seinem Policy Paper „Lehrkräftetrichter — Länderausgabe" (November 2024) ergänzt, relativiert eine verbreitete Annahme: Die Abbruchquote im eigentlichen Vorbereitungsdienst liegt bundesweit bei nur etwa 5 Prozent. Wer einmal angefangen hat, zieht in aller Regel auch durch. Der entscheidende Filter liegt davor — im Übergang vom Studium ins Ref, nicht im Ref selbst. Wer also jetzt zweifelt, steht nicht vor einer Nischen-Entscheidung. Er steht vor der Entscheidung, die laut DZHW bereits ein Drittel aller Absolventinnen bewusst anders trifft.
Warnsignale: Woran erkennt man vor dem Ref, dass es nicht passt?
Die Bildungsforschung kennt das Konzept der berufsbezogenen Eignung für den Lehrberuf seit mehreren Jahrzehnten. Systematisch aufgearbeitet haben es unter anderem Johannes Mayr und Georg Hans Neuweg von der Johannes-Kepler-Universität Linz. Ihr Grundansatz, in der Forschung als „Persönlichkeitsansatz" etabliert (Mayr & Neuweg 2006), zeigt: Berufszufriedenheit und -verbleib im Lehrberuf korrelieren mit überprüfbaren Eigenschaften — nicht mit der Frage, ob jemand „Kinder mag". Die drei entscheidenden Faktoren-Gruppen sind Belastbarkeit und Coping-Fähigkeit, sozial-emotionales Engagement und die grundlegenden beruflichen Interessen (nach Holland: das Passungsverhältnis Person–Environment).
Mayr hat daraus zwei Instrumente entwickelt, die in Österreich und Deutschland flächendeckend eingesetzt werden: das CCT (Career Counselling for Teachers), ein Online-Selbsterkundungsverfahren, das Studieninteressierte und Studierende zur Reflexion anleitet (abrufbar unter cct-germany.de und cct-austria.at), sowie der FIT-L (Fragebogen zum Interesse am Lehrberuf), der im wissenschaftlichen Kontext zur Eignungsdiagnostik eingesetzt wird. Die Evaluationsstudie von Nieskens, Mayr & Meyerdierks (2011) zeigt: Nutzer berichten nach der Bearbeitung von CCT eine deutlich höhere Entscheidungsklarheit — unabhängig davon, ob sie anschließend für oder gegen das Lehramt entscheiden.
Was heißt das konkret für Sie? Wer vor dem Ref steht und unsicher ist, kann seine Unsicherheit methodisch überprüfen. Die folgende Checkliste fasst die in der Eignungsforschung wiederkehrend genannten Indikatoren zusammen — sie ersetzt kein CCT oder FIT-L, hilft aber bei einer ersten ehrlichen Selbsteinschätzung:
- Nach einem anstrengenden Schulpraktikum brauchen Sie mehrere Tage, um wieder arbeitsfähig zu sein — nicht einen Abend.
- Elterngespräche, Konflikte mit Schülerinnen oder Kritik von Kolleginnen beschäftigen Sie über mehrere Tage hinweg, ohne dass Sie die Distanzierung hinbekommen.
- In Seminar- oder Prüfungssituationen während des Studiums mussten Sie sich regelmäßig zwingen, Feedback anzunehmen, ohne es persönlich zu nehmen.
- Die Aussicht auf 25 weitere Berufsjahre mit demselben inhaltlichen Zuschnitt (Unterricht, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen) löst nicht Ruhe, sondern ein Engegefühl aus.
- Sie merken, dass Ihre Hauptmotivation für das Lehramtsstudium die Sicherheit (Verbeamtung, Pension, Ferien) war — und weniger die inhaltliche Auseinandersetzung mit Fach und Didaktik.
- Sie haben ein Fach, in dem Sie sich fachlich-wissenschaftlich zu Hause fühlen, aber die Vorstellung, es dauerhaft an 12- bis 18-Jährige zu vermitteln, wirkt reduzierend statt erfüllend.
Wenn Sie bei drei oder mehr dieser Punkte ein klares „Ja" erkennen, ist das kein Urteil gegen Sie — es ist ein belastbarer Hinweis darauf, dass die Passung systematisch geprüft werden sollte, bevor Sie zwei weitere Jahre in den Vorbereitungsdienst investieren.
Genau das ist die Aufgabe eines strukturierten Kompetenz- und Motivations-Diagnostikums. Der Karrierekompass überprüft 12 beruflich relevante Dimensionen — nicht nur für Lehrkräfte im Beruf, sondern auch für Lehramts-Absolventinnen und Referendarinnen, die vor der Entscheidung stehen. Er liefert nicht die Antwort, was Sie tun sollen. Er liefert die Grundlage, auf der Sie die Entscheidung nicht mehr im Bauchgefühl, sondern im Vergleich mit Ihrem eigenen Kompetenzprofil treffen.
Was rechtlich und finanziell passiert, wenn Sie abbrechen
Viele der Gerüchte, die im Kollegen- und Kommilitoninnenkreis zum Referendariats-Abbruch kursieren, halten der juristischen Prüfung nicht stand. Die wichtigste Klarstellung: Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf im Sinne von § 4 Abs. 4 Buchstabe b BeamtStG — also in einem Status, der ausdrücklich für die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes geschaffen wurde und der kein Pensions-Anwartschaftsverhältnis im klassischen Sinne begründet.
Entlassung jederzeit möglich. § 23 Abs. 4 BeamtStG regelt ausdrücklich, dass Beamtinnen und Beamte auf Widerruf „jederzeit entlassen werden können". Die Entlassung auf eigenen Antrag ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesbeamtengesetz jederzeit formell möglich. Fristen sind länderrechtlich geregelt und bewegen sich typischerweise zwischen zwei Wochen und drei Monaten — bei Lehrkräften oft mit der Auflage, dass die Entlassung zum Halbjahresende oder Schuljahresende wirksam wird.
Kein Pensionsverlust im engeren Sinne. Nach § 4 BeamtVG setzt der Anspruch auf Ruhegehalt eine Wartezeit von fünf Jahren voraus — und zwar im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Im Widerrufsbeamtenverhältnis eines Referendariats wird diese Wartezeit faktisch nie erreicht. Was viele als „ich verliere meine Pension" beschreiben, trifft im Ref-Kontext nicht zu: Es gibt noch keine Pension, die verloren gehen könnte. Die Zeit wird stattdessen nachversichert.
Nachversicherung statt Leere. § 8 Abs. 2 und § 181 SGB VI regeln die Nachversicherung für Personen, die „ohne Anspruch auf Versorgung" aus versicherungsfreier Beschäftigung ausscheiden. Das bedeutet praktisch: Der Dienstherr zahlt rückwirkend Rentenversicherungsbeiträge für die gesamte Referendariatszeit. Die Zeit bleibt renten-relevant, auch wenn Sie das Ref abbrechen. Eine Rentenlücke entsteht nicht.
ALG I nach Abbruch: in der Regel nein. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III sind Beamtinnen und Beamte während der Dienstzeit versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Es wurden also keine AV-Beiträge gezahlt, es gibt keine Anwartschaftszeit. Wer direkt nach Ref-Abbruch arbeitslos wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I — es sei denn, er hat vor dem Ref bereits in versicherungspflichtiger Beschäftigung Anwartschaften aufgebaut. Was bleibt, ist nach § 7 SGB II das Bürgergeld als bedürftigkeitsabhängige Leistung.
Beurlaubung und Unterbrechung. Die Möglichkeit, das Ref zu unterbrechen oder in Teilzeit fortzuführen, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt und in vielen Bundesländern nur bei klar definierten Gründen (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflege) vorgesehen. Eine freiwillige Teilzeit ohne diesen Hintergrund ist in den meisten Ländern nicht möglich. Wer unsicher ist, sollte die konkrete Regelung beim zuständigen Studienseminar oder Landesbeamtengesetz prüfen, bevor er den Abbruch plant.
Für eine ausführliche Darstellung der Konsequenzen einer Kündigung als verbeamtete Lehrkraft — insbesondere für spätere Kolleginnen, die nach dem zweiten Staatsexamen wechseln wollen — liefert der Beitrag Lehrer kündigen: Pension, Krankenversicherung, Status einen eigenen, ausführlichen Überblick. Die Situation nach dem Ref ist eine grundsätzlich andere als im Ref.
Was Sie mit einem Lehramtsstudium sonst machen können
Die Erzählung, ohne zweites Staatsexamen sei ein Lehramtsstudium „wertlos", ist empirisch schlicht falsch. Die DZHW-Daten zeigen es: 14 Prozent der Lehramts-Absolventinnen treten ohne Ref direkt in eine berufliche Tätigkeit ein, weitere 20 Prozent gehen in Berufe ohne Lehrbezug. In der Summe wechselt also jede dritte Lehramts-Absolventin auf einen anderen beruflichen Pfad — und diese Pfade sind konkreter, als viele Studienberatungen erzählen.
| # | Pfad | Einstiegsgehalt (brutto/Jahr) | Quelle |
|---|---|---|---|
| 1 | Corporate Learning & Development / Personalentwicklung | 45.000–58.000 € | gehalt.de |
| 2 | EdTech (Instructional Designer / Content-Redaktion) | 42.000–62.000 € | gehalt.de, Stepstone |
| 3 | Bildungsverwaltung außerhalb der Schule | TV-L E13 Stufe 1 ≈ 55.558 € | TV-L West 2025 |
| 4 | Internationale Schulen / deutsche Auslandsschulen | 45.000–65.000 € | typische Stellenanzeigen |
| 5 | Quereinstieg Wirtschaft (Content, Projektmanagement, Customer Education, Sales Enablement) | 45.000–72.000 € | gehalt.de, Stepstone (Stand 2025) |
Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Übergangsanforderungen pro Pfad — diese folgen in den Beschreibungen unten:
1. Corporate Learning & Development / Personalentwicklung. Der mit Abstand direkteste Übergang. Was im Lehramt als Unterrichtsplanung, Differenzierung, Leistungsmessung und Feedback-Systematik gelernt wird, heißt in der Wirtschaft Curriculum Design, adaptive Learning, Assessment und Performance Management. Einstiegsgehälter für Personalentwicklerinnen im Mittelstand liegen laut gehalt.de zwischen 45.000 und 58.000 Euro brutto pro Jahr. Arbeitgeber reichen von der Haufe Akademie über Pink University bis zur Corporate-Learning-Abteilung großer Mittelständler. Eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) oder ein Instructional-Design-Zertifikat beschleunigt den Einstieg. Eine ausführliche Übersicht gibt der Beitrag Personalentwicklung im Mittelstand für Lehrkräfte.
2. EdTech. Cornelsen Digital, sofatutor, simpleclub, Bettermarks — alle diese Unternehmen beschäftigen systematisch Menschen mit Lehramtsstudium, oft gerade ohne Ref, weil die Rollen eher Content-Produktion, didaktisches Design und Lernanalyse verlangen als Klassenführung. Gehalt.de nennt für Instructional Designer eine Bandbreite von 48.000 bis 62.000 Euro, für Content-Redakteurinnen im Bildungsbereich 42.000 bis 52.000 Euro (Stepstone). Vertiefung im Beitrag Instructional Design für Lehrkräfte.
3. Bildungsverwaltung außerhalb der Schule. Landesinstitute wie das IQSH in Schleswig-Holstein, QUA-LiS in NRW oder das ISB in Bayern, Schulämter, Volkshochschulen und kommunale Bildungsbüros stellen regelmäßig Referentinnen und Sachbearbeiterinnen im höheren und gehobenen Dienst ein. Für viele dieser Stellen genügt das erste Staatsexamen als Qualifikation; je nach Zuschnitt liegt die Vergütung im Tarifvertrag der Länder zwischen E11 und E13. E13 Stufe 1 (West, 2025) liegt bei 4.629,83 Euro brutto im Monat — rund 55.558 Euro im Jahr. Stellen sind systematisch über interamt.de ausgeschrieben.
4. Internationale Schulen und deutsche Auslandsschulen. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelt deutsche Lehrkräfte weltweit. Internationale Schulen in Deutschland — etwa Frankfurt International School, Berlin International School oder Bavarian International School — stellen Absolventinnen mit erstem Staatsexamen unter Umständen auch ohne Ref ein, allerdings in der Regel zu Angestelltenkonditionen, nicht zu Beamtenbesoldung. Einstiegsgehälter bewegen sich typischerweise zwischen 45.000 und 65.000 Euro pro Jahr — ohne die Pensions-Dynamik, aber mit deutlich mehr Gestaltungsfreiheit in der curricularen Arbeit.
5. Quereinstieg in die Wirtschaft. Content-Strategie (45–58k), Projektmanagement im Bildungssektor (50–62k), Customer-Education-Manager im SaaS-Bereich (55–70k), Sales-Enablement (55–72k) — alle diese Rollen suchen explizit Menschen, die didaktisch denken, komplexe Inhalte aufbereiten und heterogene Gruppen adressieren können. Ein Lehramtsstudium ist dafür keine Notlösung, sondern ein sachlich passender Hintergrund. Gehälter laut gehalt.de und Stepstone, Stand 2025. Welche Übersetzungs-Arbeit dabei geleistet werden muss, beschreibt der Beitrag Was Arbeitgeber wirklich meinen, wenn sie „pädagogische Erfahrung" suchen.
Welcher dieser fünf Wege zu Ihrem individuellen Profil passt, lässt sich nicht mit einer Bauch-Einschätzung beantworten. Der Karrierekompass rechnet auf Basis Ihrer 12 Kompetenz-Dimensionen und Ihrer Interessenprofile fünf konkrete Karrierepfade durch — mit Gehaltsspanne, Einstiegsvoraussetzungen und einem 90-Tage-Fahrplan.
Die Entscheidung, die niemand für Sie treffen kann
An dieser Stelle lohnt ein Blick in die Entscheidungspsychologie, weil das Referendariat eine klassische Entscheidung unter Unsicherheit ist — und weil zwei wissenschaftlich gut untersuchte Muster erklären, warum so viele Menschen in dieser Situation gegen ihre eigenen Daten entscheiden.
Maximizer vs. Satisficer (Schwartz et al. 2002). Barry Schwartz und Kolleginnen haben in einer viel zitierten Studie im Journal of Personality and Social Psychology (Bd. 83, Heft 5, S. 1178–1197) gezeigt: Menschen, die immer die „maximal beste" Entscheidung treffen wollen (Maximizer), sind trotz objektiv oft besserer Ergebnisse subjektiv unzufriedener mit ihren Entscheidungen als Menschen, die bei einer „gut genug"-Option bleiben (Satisficer). Der Grund: Maximizer behalten alle nicht gewählten Alternativen im Blick und bereuen systematisch stärker. Für die Ref-Entscheidung heißt das: Die Frage ist nicht „Ist das Referendariat der absolut beste Weg für mich?". Die Frage ist „Ist das Referendariat — oder sind die Alternativen — gut genug, damit ich in fünf Jahren nicht zurückschaue und bereue?"
Verlustaversion (Kahneman & Tversky 1979). Die klassische Studie in Econometrica (Bd. 47, Heft 2, S. 263–291) hat gezeigt: Verluste wiegen psychologisch etwa doppelt so schwer wie gleich große Gewinne. Angewandt auf die Ref-Entscheidung bedeutet das: Die fünf Jahre investiertes Studium fühlen sich wie ein drohender Verlust an, wenn man jetzt nicht ins Ref geht. Tatsächlich ist das investierte Studium aber ein bereits angefallener Aufwand — er ist nicht mehr zurückzuholen, egal was Sie als Nächstes tun. Die einzige rationale Frage ist, welcher zukünftige Weg Ihnen das beste Verhältnis aus Lebenszeit, Gehalt, Sinn und Gesundheit verspricht. Eine ausführlichere Behandlung dieser Denkfehler findet sich im Beitrag Die Sunk-Cost-Falle des Beamtentums — die Mechanismen gelten vor dem Ref genauso wie danach.
Die beiden Modelle sind keine Theorie-Übung. Sie erklären, warum die „Ich mache es trotzdem, es hat sich halt so ergeben"-Entscheidung so verlockend wirkt — und warum sie in der Mehrzahl der Fälle nicht die Entscheidung ist, die eine Absolventin in zehn Jahren noch einmal so treffen würde.
Die ehrliche Kernfrage lautet deshalb nicht „Darf ich das Ref abbrechen?" oder „Bin ich nicht geeignet?". Die ehrliche Kernfrage lautet: Was will ich in fünf Jahren sein — und welcher Weg führt realistischer dorthin?
Niemand in Ihrem Umfeld kann diese Frage für Sie beantworten. Eltern, Partner, Hochschullehrende, Ausbildungsleiterinnen — alle haben Perspektiven, aber keine davon ist Ihre. Was sinnvoll ist: die Entscheidung nicht auf Basis von Gefühlen über Gefühle zu treffen, sondern auf Basis eines ehrlichen Kompetenz- und Motivationsprofils. Daten über Ihre eigenen Stärken, ein Vergleich mit den tatsächlichen Anforderungen der Alternativen, eine Gehaltsrechnung, die realistisch ist und nicht schön.
Was jetzt der nächste Schritt ist
Für Lehramts-Absolventinnen und Referendarinnen gibt es zwei Einstiege, die auf sehr unterschiedlichen Verbindlichkeits-Ebenen liegen.
Der kostenlose Kurztest (3 Minuten, anonym): Eine erste Standortbestimmung — welcher Karriere-Cluster passt zu Ihrem Profil, welche Kompetenzen sind übertragbar, in welche Richtung lohnt sich die Recherche. Der richtige Einstieg, wenn Sie unsicher sind, ob das Thema für Sie überhaupt relevant ist. → kurskorrektur-coaching.de/kurztest
Der vollständige Karrierekompass-Report (32 Fragen, 149 €, ca. 60 Minuten Bearbeitungszeit): Die ausführliche Variante mit Ihrem individuellen Kompetenzprofil auf 12 Dimensionen, fünf konkreten Karrierewegen mit Gehaltsspanne und Anforderungen, einer CV-Übersetzung als Vorlage und einem 90-Tage-Fahrplan. Für Referendarinnen und Absolventinnen ohne zweites Staatsexamen ist die Finanzanalyse naturgemäß kurz — dafür sind die Karrierewege und der Fahrplan umso wichtiger. → Karrierekompass erstellen
Was auch immer Sie entscheiden: Entscheiden Sie es auf Basis Ihrer Daten, nicht auf Basis des Gefühls, schon zu viel investiert zu haben. Fünf Jahre Studium sind kein Vertrag mit der Zukunft. Sie sind eine Qualifikation, mit der Sie in fünf verschiedene Richtungen gehen können — das Referendariat ist eine davon, nicht die einzige.
Quellen
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Franz, S., Göckle, S. & Menge, C. (2023). Übergänge von Lehramtsabsolventinnen und -absolventen: Wer bleibt im ersten Jahr nach Studienabschluss auf dem Weg zur Lehrkraft? In: Ordemann, J., Peter, F. & Buchholz, S. (Hrsg.), Vielfalt von hochschulischen Bildungsverläufen (S. 191–222). Wiesbaden: Springer. DOI: 10.1007/978-3-658-39657-2_8. Stichprobe: NEPS Starting Cohort 5, N = 2.302 Lehramtsabsolventen, 12 Monate nach Abschluss.
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Stifterverband (2024). Der Lehrkräftetrichter — Länderausgabe. Policy Paper Nr. 6, November 2024. stifterverband.org PDF. Datenbasis: Destatis Fachserie 11 Reihe 4.1/4.2 (2017–2021) sowie KMK „Einstellung von Lehrkräften".
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2024). Drucksache 22/13996 zur Gefährdungsbeurteilung Referendariat (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung). buergerschaft-hh.de. Stichprobe: 465 Referendarinnen und Referendare Hamburg.
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Robert Bosch Stiftung (2024). Deutsches Schulbarometer — Befragung Lehrkräfte 2024. Forschungsbericht. Stuttgart. bosch-stiftung.de PDF. Stichprobe: n = 1.608 Lehrkräfte, repräsentativ; Erhebung 13.11.–03.12.2023 durch forsa.
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Mayr, J. & Neuweg, G. H. (2006). Der Persönlichkeitsansatz in der Lehrer/innen/forschung. Grundsätzliche Überlegungen, exemplarische Befunde und Implikationen für die Lehrer/innen/bildung. In: Greiner, U. & Heinrich, M. (Hrsg.), Schauen, was 'rauskommt (S. 183–206). Wien: LIT.
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Nieskens, B., Mayr, J. & Meyerdierks, I. (2011). CCT – Career Counselling for Teachers. Evaluierung eines Online-Beratungsangebots für Studieninteressierte. Lehrerbildung auf dem Prüfstand, 4(1), 8–32. pedocs Volltext. CCT-Plattformen: cct-germany.de und cct-austria.at.
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Nieskens, B. & Mayr, J. (2017). Lehrer_in werden?! Die Effekte eines lehramtsspezifischen Selbsterkundungsverfahrens auf die Studienwahl. Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 49(3). DOI: 10.1026/0049-8637/a000176.
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Schwartz, B., Ward, A., Monterosso, J., Lyubomirsky, S., White, K. & Lehman, D. R. (2002). Maximizing versus satisficing: Happiness is a matter of choice. Journal of Personality and Social Psychology, 83(5), 1178–1197. DOI: 10.1037/0022-3514.83.5.1178.
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Kahneman, D. & Tversky, A. (1979). Prospect Theory: An Analysis of Decision under Risk. Econometrica, 47(2), 263–291. DOI: 10.2307/1914185.
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Gesetzliche Grundlagen (alle gesetze-im-internet.de): § 4 Abs. 4 BeamtStG (Beamtenverhältnis auf Widerruf); § 23 BeamtStG (Entlassung); § 4 BeamtVG (Wartezeit Ruhegehalt); §§ 8, 181 SGB VI (Nachversicherung); § 27 SGB III (Versicherungsfreiheit Beamte); § 7 SGB II (Bürgergeld).
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Gehaltsdaten (2025): gehalt.de Personalentwickler; gehalt.de Instructional Designer; Stepstone Content-Redakteur; TV-L West 2025: oeffentlicher-dienst.info.
Häufige Fragen
+Wie viele Lehramts-Absolventinnen gehen nicht ins Referendariat?
Laut DZHW-Auswertung der NEPS Starting Cohort 5 (Franz, Göckle & Menge 2023, N=2.302) nehmen nur 66 Prozent innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss den Vorbereitungsdienst auf. 14 Prozent gehen ohne Ref direkt in den Lehrberuf (Privatschulen, internationale Schulen, Seiteneinstieg), weitere 20 Prozent in Berufe ohne direkten Lehrbezug. Jede fünfte Absolventin entscheidet sich bewusst gegen das Referendariat.
+Was passiert rechtlich, wenn ich das Referendariat abbreche?
Referendarinnen sind Beamtinnen auf Widerruf nach § 4 Abs. 4 Buchstabe b BeamtStG. Nach § 23 Abs. 4 BeamtStG können sie jederzeit entlassen werden, auch auf eigenen Antrag (Fristen landesrechtlich geregelt, typisch 2 Wochen bis 3 Monate, bei Lehrkräften oft zum Halbjahres- oder Schuljahresende). Ein Pensionsanspruch entsteht gar nicht erst, weil die 5-Jahres-Wartezeit nach § 4 BeamtVG nicht erreicht wird. Die Dienstzeit wird nach §§ 8, 181 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert — es entsteht keine Rentenlücke.
+Habe ich nach einem Ref-Abbruch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
In der Regel nicht. Beamtinnen und Beamte sind während der Dienstzeit nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung — es wurden keine Beiträge gezahlt, es besteht keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I. Eine Ausnahme greift nur, wenn Sie vor dem Ref in versicherungspflichtiger Beschäftigung Anwartschaften aufgebaut haben. Was bleibt, ist das Bürgergeld nach § 7 SGB II — bedürftigkeitsabhängig.
+Welche Berufe sind mit einem Lehramtsstudium ohne zweites Staatsexamen realistisch?
Fünf Cluster mit nachweisbarem Stellenmarkt: Corporate Learning & Development im Mittelstand (Einstiegsgehalt 45.000–58.000 €, Quelle gehalt.de), EdTech (Instructional Designer 48.000–62.000 €; Content-Redaktion Bildung 42.000–52.000 €, Quellen gehalt.de/Stepstone), Bildungsverwaltung in Landesinstituten und Schulämtern (TV-L E13 Stufe 1 West 2025: 4.629,83 €/Monat), internationale Schulen und deutsche Auslandsschulen (45.000–65.000 €), sowie Quereinstieg in die Wirtschaft (Content-Strategie, Projektmanagement Bildung, Customer Education, Sales Enablement; 45.000–72.000 €).
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