Hinweis zur Zielgruppe: Dieser Artikel richtet sich an verbeamtete Lehrkräfte. Für angestellte Lehrkräfte im TV-L gilt die Rechnung nicht — sie zahlen bereits Sozialabgaben und können Brutto direkt mit Brutto vergleichen.

Es ist der Moment, auf den Sie monatelang hingearbeitet haben. Das Unternehmen meldet sich, das Gespräch lief gut, und dann kommt die Zahl: 65.000 Euro.

Sie rechnen im Kopf. A13, mittlere Stufe, das sind knapp 5.800 Euro brutto im Monat — also 69.600 im Jahr. Das Angebot liegt darunter, aber nicht dramatisch. Vielleicht lässt sich nachverhandeln. Vielleicht ist es die Sache wert.

Diese Rechnung ist falsch. Nicht ein bisschen daneben — grundlegend falsch.

Denn Sie haben gerade Brutto mit Brutto verglichen. Und genau das dürfen Sie als Beamtin oder Beamter nicht.

Die Zahl, die niemand nennt

Rechnen wir den Fall sauber durch. A13, mittlere Stufe, 5.800 Euro brutto monatlich, Steuerklasse 1, privat krankenversichert mit 320 Euro Eigenanteil bei hälftiger Beihilfe.

Ihr Netto: 4.146,58 Euro im Monat.

Und das Angebot über 65.000 Euro brutto im Jahr, als Angestellter in der Privatwirtschaft, gleiche Steuerklasse?

3.368,88 Euro im Monat.

Die Lücke beträgt 777,70 Euro pro Monat. Das sind 9.332 Euro im Jahr. Ein Angebot, das auf dem Papier fast an Ihr Beamtengehalt heranreicht, kostet Sie real fast tausend Euro monatlich.

Die eigentlich relevante Zahl ist eine andere. Damit Sie in der Privatwirtschaft netto genauso dastehen wie heute, müsste Ihnen ein Arbeitgeber zahlen:

82.610 Euro brutto im Jahr.

Das sind 17.610 Euro mehr als das Angebot — und 13.010 Euro mehr als Ihr eigenes Bruttogehalt. Sie brauchen einen Aufschlag von 18,7 Prozent auf Ihr Beamten-Brutto, nur um auf null zu kommen.

Diese Zahl hat einen Namen: das Netto-Äquivalent. Es ist der einzig faire Maßstab, an dem Sie ein Angebot messen können. Und die wenigsten Lehrkräfte kennen ihn, wenn sie ins Gespräch gehen.

Warum die Lücke so groß ist

Der Grund steht nicht auf Ihrer Bezügemitteilung, sondern in dem, was dort fehlt.

Ein Angestellter mit 69.600 Euro Jahresbrutto zahlt vom eigenen Anteil:

AbgabeSatz (AN-Anteil)Pro Jahr
Rentenversicherung9,30 %6.472,80 €
Arbeitslosenversicherung1,30 %904,80 €
Krankenversicherung8,55 %5.950,80 €
Pflegeversicherung1,80 %1.252,80 €
Summe14.581,20 €

Das sind 1.215 Euro im Monat, die vom Brutto verschwinden, bevor die Steuer überhaupt greift.

Sie zahlen davon: nichts. Keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung. Ihre Krankenversicherung kostet Sie im Beispiel 320 Euro monatlich statt 600 und mehr, weil die Beihilfe die Hälfte Ihrer Krankheitskosten trägt.

Unter dem Strich: Allein bei den Abgaben liegen 10.741 Euro im Jahr zwischen Ihnen und einem Angestellten mit identischem Brutto.

Das ist kein Detail. Das ist der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Wechsel.

Die Probe: Was ein Angebot wirklich bringt

Theorie ist das eine. Hier dieselbe Rechnung als Tabelle — was verschiedene Angebote für unsere A13-Lehrkraft netto bedeuten, verglichen mit ihren heutigen 4.146,58 Euro:

Angebot (brutto/Jahr)Ihr Netto/MonatUnterschied zu heute
70.000 €3.577,91 €− 568,67 €
75.000 €3.807,91 €− 338,67 €
80.000 €4.031,99 €− 114,59 €
82.610 €4.146,60 €± 0 €
85.000 €4.250,07 €+ 103,49 €
90.000 €4.463,99 €+ 317,41 €

Zwei Dinge fallen auf.

Erstens: 80.000 Euro fühlen sich nach viel an — und sind immer noch ein Minus. Ein Angebot, das Ihr Bruttogehalt um über 10.000 Euro übersteigt, lässt Sie netto schlechter dastehen als vorher.

Zweitens: Die Zeile bei 82.610 Euro geht auf. Genau dort liegt der Gleichstand. Das ist keine Schätzung, sondern dieselbe Steuerformel, rückwärts gerechnet.

Ihr Marktwert, nach Besoldungsgruppe

Die Größenordnungen für Steuerklasse 1 bei 320 Euro Krankenversicherungsbeitrag:

Ihre PositionBrutto/MonatNetto/MonatNötiges Brutto in der WirtschaftAufschlag
A12, mittlere Stufe4.900 €3.590,92 €70.279 €/Jahr+ 19,5 %
A13, Einstieg5.200 €3.779,92 €74.384 €/Jahr+ 19,2 %
A13, mittlere Stufe5.800 €4.146,58 €82.610 €/Jahr+ 18,7 %
A13, Endstufe6.400 €4.498,75 €90.812 €/Jahr+ 18,2 %
A14, mittlere Stufe6.900 €4.777,40 €97.867 €/Jahr+ 18,2 %

Lesen Sie die vorletzte Spalte noch einmal. Eine Lehrkraft in A13-Endstufe, die überlegt zu wechseln, spricht über eine Zielmarke von über 90.000 Euro — nicht über die 76.800 Euro, die ihrem Brutto entsprechen.

Der Aufschlag liegt quer durch alle Besoldungsgruppen bei rund 18 bis 20 Prozent. Als Faustregel für den Kopf: Ihr Brutto plus ein Fünftel. Wer damit ins Gespräch geht, liegt selten weit daneben.

Die Steuerklasse verschiebt Ihr Netto — nicht Ihren Marktwert

Ein Einwand, der sofort kommt: „Ich bin verheiratet, bei mir sieht das anders aus.“

Ihr Netto: ja. Ihr Marktwert: kaum.

Dieselbe Lehrkraft, 5.800 Euro brutto, einmal in Steuerklasse 1 und einmal in Steuerklasse 3:

Ihr Netto/MonatNetto-Äquivalent
Steuerklasse 1 (und 4)4.146,58 €82.610 €/Jahr
Steuerklasse 34.670,17 €82.218 €/Jahr

Die Steuerklasse verändert Ihr Netto um über 500 Euro im Monat. Das Netto-Äquivalent verschiebt sie um knapp 400 Euro im Jahr — also fast nichts.

Der Grund ist einfach: Die Steuerklasse wirkt auf beiden Seiten des Vergleichs. Sie hebt Ihr Beamten-Netto, und sie hebt genauso das Netto, das Sie als Angestellter hätten. Was übrig bleibt, ist der Abgabenunterschied — und der hängt nicht an Ihrem Familienstand.

Praktisch heißt das: Die Zielmarke aus der Tabelle oben gilt für Sie auch dann näherungsweise, wenn Ihre Steuerklasse eine andere ist. Was sich ändert, ist nicht der Marktwert, sondern Ihr finanzieller Spielraum darunter.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten

Sehr viele Lehrkräfte tun das. Und hier entsteht der zweite systematische Fehler.

Eine Kollegin auf einer 75-Prozent-Stelle in A13 verdient 4.350 Euro brutto und 3.234,83 Euro netto. Ihr Netto-Äquivalent beträgt 61.832 Euro — für eine Stelle mit 75 Prozent Arbeitszeit.

Wenn sie nun ein Vollzeit-Angebot über 70.000 Euro bekommt, sieht das nach einem großen Sprung aus. Ist es auch — nur eben kein reiner Gehaltssprung, sondern zu einem erheblichen Teil bezahlte Mehrarbeit.

Der saubere Vergleich geht so: Rechnen Sie Ihre Stelle zuerst auf Vollzeit hoch und messen Sie das Vollzeit-Angebot daran. Für unsere Kollegin heißt das: nicht 61.832, sondern 82.610 Euro ist die Marke, an der ein Vollzeit-Angebot zu messen ist.

Wer diesen Schritt überspringt, verkauft die zurückgewonnenen Stunden versehentlich mit.

Der Denkfehler dahinter

Warum passiert das so systematisch?

Weil das Bruttogehalt für Angestellte eine sinnvolle Vergleichsgröße ist — und für Beamte nicht. Unter Angestellten funktioniert der Vergleich: gleiche Abgaben, gleiche Logik, wer mehr brutto hat, hat mehr netto.

Als Beamtin oder Beamter stehen Sie außerhalb dieses Systems. Ihr Brutto ist mit dem Brutto eines Angestellten so vergleichbar wie ein Preis mit und einer ohne Mehrwertsteuer. Beides sind Zahlen mit einem Eurozeichen. Sie bedeuten nur nicht dasselbe.

Dazu kommt ein zweiter Effekt: Ihr Beamten-Brutto ist niedriger angesetzt, gerade weil keine Sozialabgaben anfallen. Die Besoldung wurde nie als Marktgehalt konzipiert, sondern als Alimentation in einem System, in dem Versorgung und Beihilfe Teil der Gegenleistung sind. Wer nur die Bruttozahl herauslöst und in die Privatwirtschaft trägt, vergleicht ein Teilstück mit einem Ganzen.

Was Sie damit machen

Diese Zahl ist unbequem — sie macht den Wechsel auf den ersten Blick teurer. Sie ist aber vor allem eines: verhandelbar.

Erstens: Gehen Sie nie ohne Ihre Zahl ins Gespräch. Wenn Sie wissen, dass Ihr Gleichstand bei 82.610 Euro liegt, ist ein Angebot über 65.000 nicht mehr „etwas zu wenig“, sondern messbar 21 Prozent darunter. Das ist ein Argument, kein Gefühl.

Zweitens: Machen Sie den Unterschied zum Thema. Die wenigsten Personalverantwortlichen wissen, wie Beamtenbezüge funktionieren. Der Satz „Ich zahle aktuell keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, und meine Krankenversicherung ist beihilfegestützt — deshalb entspricht mein Nettoniveau einem Bruttogehalt von rund 82.000 Euro“ ist keine Forderung. Es ist eine Erklärung, die Ihre Zahl plausibel macht.

Drittens: Rechnen Sie das Gesamtpaket. Manches lässt sich beziffern und gehört auf den Tisch: betriebliche Altersvorsorge, Bonus, Firmenwagen, Weiterbildungsbudget, eingesparte Fahrtkosten. Anderes nicht — aber dazu gleich.

Viertens: Kennen Sie Ihre Schmerzgrenze, bevor Sie verhandeln. Es gibt gute Gründe, für weniger Geld zu wechseln. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie sich bewusst für 500 Euro weniger im Monat entscheiden — oder ob Sie erst nach der ersten Gehaltsabrechnung merken, worauf Sie sich eingelassen haben.

Der ehrliche Gegen-Check

Eine Zahl, die die eigene Position stützt, sollte man besonders kritisch prüfen. Drei Punkte, die sie verschieben.

Die Jahressonderzahlung fehlt in der Rechnung. Gerechnet wurde mit dem Monatsgrundgehalt mal zwölf. Zahlt Ihr Land zusätzlich eine Jahressonderzahlung, liegt Ihr tatsächliches Jahreseinkommen darüber — und Ihr Netto-Äquivalent entsprechend auch. Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den Ländern; maßgeblich ist Ihre Bezügemitteilung. Für Sie heißt das: Die Zahl oben ist eher zu niedrig als zu hoch.

Die Wirtschaft zahlt nicht nur fix. Das Netto-Äquivalent vergleicht Festgehalt mit Festgehalt. Ein Angebot über 78.000 Euro plus Bonus plus Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge kann das Fixgehalt-Äquivalent von 82.610 Euro durchaus erreichen. Fragen Sie nach dem Gesamtpaket — aber rechnen Sie variable Bestandteile nicht als sichere.

Die Rechnung unterstellt die gesetzliche Kasse. Als Angestellter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden Sie gesetzlich pflichtversichert — so ist oben gerechnet. Wer die private Versicherung fortführt, versichert ohne Beihilfe den vollen statt den halben Kostenanteil und zahlt entsprechend deutlich mehr als bisher; der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss, der auf den Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Kasse begrenzt ist. Ob das für Sie günstiger oder teurer ausfällt, hängt an Ihrem Tarif und gehört einzeln gerechnet.

Die Grenzen dieser Rechnung

Damit hier keine falsche Präzision entsteht — drei Einschränkungen, die Sie kennen sollten.

Das Netto-Äquivalent bildet nur die Gegenwart ab. Es sagt nichts über die Zukunft. Ihre Besoldung steigt in festen Stufen; ein Marktgehalt kann schneller wachsen — oder gar nicht. Wer mit 40 wechselt, kauft eine Gehaltskurve, keinen Gehaltspunkt.

Es bildet die Altersversorgung nicht ab. Pension, Nachversicherung und Altersgeld sind eine eigene Rechnung, die parallel läuft und in Ihrer Gesamtentscheidung mindestens so schwer wiegt. Wie diese Seite funktioniert, steht in den Artikeln zum Altersgeld und zum Pensionsverlust.

Es sind Modellrechnungen. Die Werte oben beruhen auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 und den genannten Annahmen zu Steuerklasse und Krankenversicherungsbeitrag. Sie sind so gerechnet, wie die amtlichen Regeln es vorgeben — aber Ihr persönlicher Fall kann abweichen, etwa durch Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, einen anderen Krankenversicherungstarif oder weitere Einkünfte. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Steuerberater oder Fachanwalt; verbindlich sind Ihre Bezügemitteilung und Ihr Steuerbescheid.

Was bleibt

Ein Wechsel aus dem Schuldienst ist selten eine reine Geldfrage. Die meisten Lehrkräfte, mit denen ich spreche, wollen nicht primär mehr verdienen — sie wollen anders arbeiten.

Aber die Geldfrage steht trotzdem im Raum, und sie wird schlecht beantwortet, wenn die Ausgangszahl nicht stimmt. Wer glaubt, sein Brutto sei der Maßstab, hält jedes Angebot über 70.000 für einen Aufstieg. Tatsächlich beginnt der Gleichstand für viele erst bei über 80.000.

Das ist keine gute Nachricht. Aber es ist eine, die Sie besser vor dem Gespräch haben als danach.

Häufige Fragen

+Warum kann ich als Beamtin mein Bruttogehalt nicht direkt mit einem Angebot aus der Wirtschaft vergleichen?

Weil auf beiden Seiten Unterschiedliches vom Brutto abgeht. Ein Angestellter zahlt Renten- (9,30 %), Arbeitslosen- (1,30 %), Kranken- (8,55 %) und Pflegeversicherung (1,80 %) als Arbeitnehmeranteil — bei 69.600 € Jahresbrutto zusammen rund 14.600 € im Jahr. Sie zahlen davon nichts; Ihre Krankenversicherung ist beihilfegestützt und kostet entsprechend weniger. Ihr Brutto verhält sich zu dem eines Angestellten wie ein Preis ohne zu einem Preis mit Mehrwertsteuer.

+Was ist das Netto-Äquivalent?

Das Bruttogehalt, das ein privater Arbeitgeber Ihnen zahlen müsste, damit Sie nach Steuern und Sozialabgaben genauso viel netto haben wie heute als Beamtin oder Beamter. Es ist der einzig faire Maßstab für ein Angebot. Für A13 in mittlerer Stufe (5.800 € brutto, Steuerklasse 1, 320 € Krankenversicherungsbeitrag) liegt es bei 82.610 € im Jahr.

+Wie viel Brutto brauche ich in der Privatwirtschaft für A12, A13 oder A14?

Nach den Modellrechnungen für Steuerklasse 1 bei 320 € Krankenversicherungsbeitrag: A12 in mittlerer Stufe rund 70.300 €, A13 im Einstieg rund 74.400 €, A13 in mittlerer Stufe rund 82.600 €, A13 in der Endstufe rund 90.800 € und A14 in mittlerer Stufe rund 97.900 € im Jahr. Der nötige Aufschlag auf das eigene Beamten-Brutto liegt durchgängig bei etwa 18 bis 20 Prozent.

+Ändert sich meine Zielmarke, wenn ich verheiratet bin?

Kaum. Die Steuerklasse verändert Ihr Netto deutlich — im Beispiel um 523 € im Monat zwischen Steuerklasse 1 und 3 —, das Netto-Äquivalent aber nur um 392 € im Jahr. Der Grund: Die Steuerklasse wirkt auf beiden Seiten des Vergleichs und hebt das Netto als Angestellter genauso wie Ihr Beamten-Netto. Was übrig bleibt, ist der Abgabenunterschied, und der hängt nicht am Familienstand.

+Wie rechne ich das, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Erst auf Vollzeit hochrechnen, dann vergleichen. Eine 75-Prozent-Stelle in A13 bedeutet 4.350 € brutto und 3.234,83 € netto; das Netto-Äquivalent dieser Stelle liegt bei 61.832 € — aber eben für 75 Prozent Arbeitszeit. Ein Vollzeit-Angebot muss an der Vollzeit-Marke von 82.610 € gemessen werden. Wer diesen Schritt überspringt, verkauft die zurückgewonnenen Stunden versehentlich mit.

+Reicht ein Angebot über 80.000 Euro, wenn ich A13 in mittlerer Stufe bin?

Nein — es liegt netto immer noch rund 115 € im Monat unter Ihrem heutigen Stand, obwohl es Ihr Bruttogehalt um über 10.000 € übersteigt. Der Gleichstand wird erst bei 82.610 € erreicht. Bei 85.000 € läge Ihr Netto rund 103 € im Monat über dem heutigen Wert.

+Ist das Netto-Äquivalent die ganze Rechnung?

Nein. Es bildet nur die Gegenwart ab, nicht die Gehaltsdynamik und ausdrücklich nicht die Altersversorgung — Pension, Nachversicherung und Altersgeld sind eine eigene Rechnung. Außerdem bleibt eine mögliche Jahressonderzahlung unberücksichtigt (die Zahl ist deshalb eher zu niedrig angesetzt), variable Vergütungsbestandteile sind nicht mitgerechnet, und unterstellt ist die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Wechsel. Es handelt sich um Modellrechnungen; verbindlich sind Ihre Bezügemitteilung und Ihr Steuerbescheid.

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